Alle entwickelten europäischen Länder beschäftigen sich mit der Entwicklung und Produktion der notwendigen Impfstoffe für ihren eigenen Bedarf. Heute werden in Russland zehn Medikamente hergestellt, die im Impfplan für Kinder enthalten sind. Was sind das für Medikamente und für welche Impfungen sind sie gedacht?
Impfungen für Schulkinder
In der ersten Klasse werden Mumps, Masern, Windpocken und Röteln in der Regel mit MMRV geimpft. Die erste Dosis dieses Impfstoffs wird Erstklässlern verabreicht, die keinen Windpocken-Impfstoff erhalten haben. Es ist wünschenswert, die zweite Dosis privat über die Klinik zu erhalten. In der zweiten Klasse erhalten die Schüler Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Keuchhusten – die Tdap-IPV-Impfung.
Bei Kindern, die bereits vor der Schule ihre erste Impfung erhalten haben, ist die Impfung der ersten Klasse die zweite Dosis.
Nach der zweiten Klasse wird nur noch in der achten Klasse geimpft - auf Beschluss des Gesundheitsministeriums werden Mädchen mit dem HPV-Impfstoff gegen das humane Papillomavirus geimpft. Dieser Impfstoff wurde erst 2013 in die Liste der Routineimpfungen aufgenommen. Das regelmäßige Impfprogramm muss zum empfohlenen Zeitpunkt und streng altersgerecht durchgeführt werden. Es ist höchst unerwünscht, wesentliche Änderungen an diesem Programm vorzunehmen.
Allgemeine Regeln für Impfungen
Impfungen werden immer in der medizinischen Informationsdatenbank des Gesundheitsministeriums erfasst und im Impfheft für Kinder dokumentiert. Zu Beginn des Schuljahres wird den Eltern von der Schule ein Formular namens „Gesundheitserklärung“zugesandt, für das das Gesundheitsministerium zuständig ist. Die Eltern müssen das Formular unterschreiben und an die Schule zurücksenden.
Wenn bei Ihrem Kind Komplikationen bei früheren Impfungen aufgetreten sind, sollte die Schulkrankenschwester benachrichtigt werden.
Zwei Wochen vor der Impfung erhalten die Eltern eine Nachricht, in der sie gebeten werden, das Impfbuch für Kinder an die Schulkrankenschwester zu schicken. Sie muss vor dem in der Nachricht angegebenen Datum erfolgen - dies ist notwendig, damit sich die Pflegekraft auf die Impfung vorbereiten kann. Wenn Eltern ihr Kind aus triftigen Gründen nicht impfen lassen möchten, müssen sie dies auf einer Gesundheitserklärung dokumentieren oder das Schulgesundheitspersonal vorab informieren.
Die Schulimpfung wird abgebrochen, wenn das Kind krank ist und seine Temperatur 38 Grad überschreitet. Bei niedrigerer Temperatur, ohne Fieber oder einer leichten Form der Krankheit ist es unerwünscht, die Impfung abzulehnen. Auch leichter Durchfall, lokale Infektionen oder leichte Atemwegserkrankungen sind kein Grund, die Impfung abzulehnen.