Auch im Himmel geschlossene Ehen werden nach dem irdischen Gesetz geschieden. Wenn Sie sich entscheiden, die Scheidung einzureichen, müssen Sie wissen, welche Dokumente Sie für den Prozess vorbereiten müssen. Unabhängig davon, ob die Scheidung vor Gericht oder über das Standesamt erfolgt, kann die Liste der erforderlichen Dokumente abweichen.
Anleitung
Schritt 1
Die Scheidung durch das Standesamt kann durchgeführt werden, wenn das Paar keine minderjährigen Kinder hat und im gegenseitigen Einvernehmen beider Ehegatten. Sie können sich beim Standesamt scheiden lassen, wenn der zweite Ehegatte als vermisst, verstorben, für mehr als drei Jahre verurteilt oder geschäftsunfähig anerkannt ist.
Um eine Scheidung anzumelden, benötigen Sie:
- Ausweisdokumente (Original und Kopie des Reisepasses);
- ein von beiden Ehegatten unterzeichneter Scheidungsantrag, wenn die Entscheidung einvernehmlich ist;
- eine gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung des zweiten Ehegatten als vermisst, handlungsunfähig oder tot;
- eine Kopie des Urteils, wenn der Ehegatte verurteilt wird;
- Original Heiratsurkunde;
- eine Quittung für die Zahlung der staatlichen Abgabe.
Schritt 2
Wird die Scheidung nur von einem der Ehegatten eingeleitet, gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Güteraufteilung oder den Wohnsitz der Kinder, wird das Scheidungsverfahren gerichtlich durchgeführt. Damit die Verhandlung stattfinden kann, sind folgende Unterlagen bei der Geschäftsstelle einzureichen:
- eine Scheidungserklärung und eine Kopie davon;
- Kopien von Ausweisdokumenten;
- Original Heiratsurkunde;
- Kopien von Dokumenten minderjähriger Kinder;
- eine Bescheinigung der Hausverwaltung am Meldeort der Ehegatten;
- Dokumente, die die Umstände, die zur Auflösung der Ehe geführt haben, bestätigen können (ärztliches Attest über Schläge, Nachweis des Landesverrats);
- eine Erklärung, in der die Zustimmung des Ehegatten zur Scheidung bestätigt wird, wenn sie schwanger ist oder das Kind jünger als ein Jahr ist.
- eine Quittung über die Zahlung der Abgaben.
Schritt 3
Wird die Scheidung durch Vermögensstreitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und dem Unterhalt von Minderjährigen erschwert, müssen dem Gericht mehrere andere Dokumente vorgelegt werden. Nämlich:
- Merkmale und eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitsort beider Ehegatten;
- Bescheinigung eines unabhängigen Gutachters über den Wert des Miteigentums;
- Unterlagen über das Eigentum an der teilungspflichtigen Immobilie.
Für den Erhalt oder die Wiederherstellung verlorener Dokumente sollte vor Beginn des Scheidungsverfahrens gesorgt werden.