So übernehmen Sie Das Sorgerecht Für Ein Kind

Inhaltsverzeichnis:

So übernehmen Sie Das Sorgerecht Für Ein Kind
So übernehmen Sie Das Sorgerecht Für Ein Kind

Video: So übernehmen Sie Das Sorgerecht Für Ein Kind

Video: So übernehmen Sie Das Sorgerecht Für Ein Kind
Video: Das Kind gehört mir! Eltern im Scheidungskrieg - Das Sorgerecht 2024, November
Anonim

Es ist möglich, ein Kind aus einem Waisenhaus über verschiedene Formen der Familienunterbringung in eine Pflegefamilie aufzunehmen. Wenn Sie für einen so schwerwiegenden Schritt wie eine Adoption noch nicht bereit sind, können Sie die Möglichkeit einer Vormundschaft in Betracht ziehen.

So übernehmen Sie das Sorgerecht für ein Kind
So übernehmen Sie das Sorgerecht für ein Kind

Es ist notwendig

  • Reisepass;
  • - ärztlicher Bericht über den Gesundheitszustand der festgestellten Probe.

Anleitung

Schritt 1

Die Vormundschaft (Vormundschaft) ist die häufigste Form der Familienregelung. Im Falle der Vormundschaft wird das Kind nach der Entscheidung der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde und nicht des Gerichts mitgenommen. Und die Kontrolle über die Familie, in der sich ein solches Kind befindet, wird von derselben Aufsichtsbehörde durchgeführt.

Schritt 2

Wenn Sie ein Kind unter Vormundschaft nehmen möchten, müssen Sie sich an die Vormundschaftsbehörde am Ort der Registrierung (Anmeldung) wenden und einen Antrag auf das festgelegte Formular stellen und einen ärztlichen Bericht über Ihren Gesundheitszustand vorlegen. Tatsächlich können die Vormundschaftsbehörden keine Unterlagen mehr von Ihnen verlangen. Tatsächlich haben sie jedoch das Recht, Sie zu verpflichten, das gesamte Paket der für die Adoption erforderlichen Dokumente abzuholen.

Schritt 3

Nach der Entgegennahme der Unterlagen führt die Vormundschaftsbehörde eine Prüfung Ihrer Lebensumstände durch. Und innerhalb von 30 Tagen entscheiden sie, ob Sie Vormund werden können. Wenn ja, haben Sie sich bereits für das Kind entschieden, können Sie es sofort mit nach Hause nehmen.

Schritt 4

Wenn Sie sich noch nicht für ein bestimmtes Kind entschieden haben, nutzen Sie die Informationen in den Landes- und Bundesdatenbanken der familienunterbringungspflichtigen Kinder. Wenn Sie sich für ein Kind entschieden haben, wenden Sie sich an die Vormundschaftsbehörde, um die Erlaubnis zu erhalten, es zu treffen. Mit dieser Erlaubnis kommen Sie ins Waisenhaus und treffen das Kind. Der Direktor und das Personal sind verpflichtet, Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, Ihnen Personalakten und Krankenakten vorzulegen.

Schritt 5

Sie können Kinder so lange suchen und beobachten, wie Sie es brauchen, um eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Empfohlen: