Die Ankunft eines Kindes ist ein sehr freudiges Ereignis in der Familie, das jedoch von der Tatsache überschattet wird, dass die Eltern mit Papierkram konfrontiert sind. Eine Vielzahl von Dokumenten, Bescheinigungen von verschiedenen Orten - einige für die Klinik, andere für die Kinderberatung und andere für Leistungen. Und sie alle sind auf ihre Weise wichtig. Daher müssen Mütter und Väter klar verstehen, welche Institutionen bestimmte Dokumente benötigen.
Anleitung
Schritt 1
Der Geburtsprozess ist die schwierigste Phase im Leben jeder Frau. Aber wir dürfen auch nicht vergessen, wie wichtig Dokumente sind, die jeder Mutter für sie und ihr Kind ausgestellt werden müssen. Dies ist erstens der Rest der Austauschkarte, die in der Geburtsklinik ausgestellt wird, Blatt 2 und 3, wobei das zweite Blatt Informationen über die Art der Geburt, den Zustand der Frau in der Arbeit enthält, und im dritten - Informationen über den Zustand des Kindes, physiologische Parameter (Gewicht, Wachstum).
Zweitens die Coupons Nr. 3-1 und Nr. 3-2 der generischen Bescheinigung für die Zahlung von Dienstleistungen an Gesundheitseinrichtungen für das erste bzw. zweite Halbjahr der Apothekenbeobachtung.
Drittens eine Geburtsurkunde eines Kindes aus einer Entbindungsklinik oder eine ärztliche Geburtsurkunde. Sie ist einen Monat gültig, muss von der Hebamme ausgefüllt werden, die das Baby entbunden hat, und enthält Angaben zu Geschlecht, Geburtszeit und -datum des Kindes. Die Geburtsurkunde des Kindes wird durch die Unterschrift der Hebamme und das Siegel der Entbindungsklinik beglaubigt.
Schritt 2
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde durch das Standesamt ist die Vorlage einer Geburtsurkunde aus einer Entbindungsklinik, des Reisepasses von Mutter und Vater und ggf. einer Heiratsurkunde sowie einer Bescheinigung des einer der Eltern. Zusammen mit der Geburtsurkunde wird eine Bescheinigung im Formular Nr. 24 über den einmaligen Zuschuss für die Geburt eines Kindes ausgestellt, die sechs Monate gültig ist. Danach bleibt der Anspruch auf Leistungen des Bundes nach Artikel 17.2 des Bundesgesetzes vom 19.05.1995 Nr. 81-FZ nicht erhalten. Es ist zu beachten, dass diese Beihilfe am Studienort, der Arbeit eines Elternteils des Kindes, ausgestellt wird. Für den Bezug der Zulage sind folgende Unterlagen erforderlich: ein Antrag auf Zulage, eine Geburtsurkunde im Formular Nr. 24 des Standesamtes, eine Bescheinigung der Arbeitsstätte, Studium des anderen Elternteils, dass Zuschuss wurde nicht vergeben.