Die Debatte darüber, ob ein Kind geimpft werden oder eine Verzichtserklärung schreiben muss, wird in sozialen Netzwerken seit mehreren Jahren geführt. Die Zahl der Impfbefürworter entspricht in etwa der Zahl der Impfgegner.
Ärzte empfehlen dringend, ein Kind zu impfen, beginnend im Krankenhaus. Hier wird ein Neugeborenes in den ersten 12 Lebensstunden gegen Virushepatitis B geimpft, ein einwöchiges Baby gegen Tuberkulose. Darüber hinaus wird gemäß dem nationalen Impfkalender erwartet, dass das Kind gegen Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Polio, Masern, Röteln und Mumps geimpft wird.
Vor jeder Impfung müssen die Eltern das entsprechende Dokument unterzeichnen, das die Impfung genehmigt oder verbietet. Ärzte warnen davor, dass nach der Impfung immer noch eine minimale Wahrscheinlichkeit von Komplikationen sowie die Möglichkeit einer Erkrankung eines ungeimpften Kindes besteht. Die endgültige Entscheidung überlassen die Kinderärzte jedoch den Eltern.
Impfungen und Bildungseinrichtungen
Eltern, die Impfungen ablehnen, sollten sich bewusst sein, dass sie beim Eintritt in den Kindergarten und anschließend in die Schule Probleme haben werden.
Im Kindergarten und in der Schule müssen die Eltern eine vom Chefarzt der Kinderklinik unterschriebene Krankenkarte in der festgelegten Form vorlegen. Das Hauptproblem besteht darin, dass staatliche und kommunale Kindergärten nur Karten von Bezirkspolikliniken akzeptieren und Karten von kommerziellen Kliniken ablehnen. Wenn das Kind von Geburt an nur in einer medizinischen Einrichtung am Wohnort untergebracht war und die Beobachtung von Ärzten in einem Handelszentrum durchgeführt wurde, müssen Sie die Praxis des Chefarztes mehrmals aufsuchen, von seinen gesetzlichen Rechten eines Elternteils geleitet, die begehrte Unterschrift erhalten. Die Kenntnis des Bundesgesetzes Nr. 157 "Über die Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten" hilft, Probleme zu minimieren.
Private Kindergärten sind den Eltern ungeimpfter Kinder gegenüber loyaler. Einer der Nachteile solcher Kindergärten sind die hohen Kosten pro Besuch.
Fehlende Impfungen sind Grund für Verbote
Neben Meinungsverschiedenheiten mit dem Kindergarten und der Schule kann es bei Reisen ins Ausland zu Problemen kommen. Das Fehlen notwendiger Impfungen kann zu einem Einreiseverbot in eine Reihe von Ländern führen. Zudem schränkt die Verweigerung auch die Berufswahl ein, da bei der Einstellung eine Impfpflicht verlangt werden kann. Die endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit von Impfungen liegt in jedem Fall bei den Eltern. Im Falle einer Impfverweigerung ist dies zu dokumentieren. Bevor Sie eine Verzichtserklärung unterschreiben, sollten Sie sich mit den Folgen und möglichen Komplikationen vertraut machen.
Endloser Streit
Im Streit zwischen den Impfgegnern muss die Vernunft siegen. Sie können die erste Impfung verschieben, bis das Kind sechs Jahre alt ist, bis das Immunsystem reif ist. Impfungen sollten streng nach Indikation erfolgen.
Vor der Impfung muss das Fehlen bestimmter Antikörper festgestellt und nur in diesem Fall geimpft werden.
Vor der Impfung muss unbedingt ein immunologischer Bluttest auf die Zusammensetzung der Antikörper durchgeführt werden. Unter keinen Umständen sollten Sie sich impfen lassen, wenn das Kind krank ist oder eine verschlimmerte Allergie hat. Verabreichen Sie nicht mehr als einen Impfstoff in einer Sitzung, um eine starke Belastung des Immunsystems zu vermeiden. Impfen Sie nicht mit einem Lebendimpfstoff und kontrollieren Sie das Auftreten von Antikörpern einen Monat nach dem Datum der Impfung. Nur so kann die Gesundheit des Kindes erhalten werden.