Die Änderung des Nachnamens eines Kindes wird durch das Familiengesetzbuch der Russischen Föderation und das Bundesgesetz „Über Personenstandsakte“geregelt. Ist das Kind 14 Jahre alt, kann es sich mit einer solchen Erklärung selbstständig beim Standesamt bewerben. Hat der Sohn oder die Tochter dieses Alter noch nicht erreicht, müssen die Eltern einen Antrag bei der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde und anschließend beim Standesamt stellen.
Es ist notwendig
- Für Vormundschafts- und Treuhandorgane:
- - Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- - Original und Kopie des Reisepasses des Antragstellers
- - Erklärung der Eltern in der vorgeschriebenen Form
- - Erlaubnis des zweiten Elternteils
- - Original und Kopie der Scheidungsurkunde - falls die Eltern geschieden sind
- - Original und Kopie der Heiratsurkunde - falls vorhanden
- - Nachweis über die Abwesenheit des zweiten Elternteils im Leben des Kindes - wenn er nicht zustimmt, den Namen seines Sohnes oder seiner Tochter zu ändern
- - ein Auszug aus dem Hausbuch oder ein einzelnes Wohnungsdokument, das dieses ersetzt
- - Zustimmung des Kindes zur Namensänderung - wenn der Sohn oder die Tochter 10 Jahre alt ist
- Für das Standesamt:
- - Erklärung zur Namensänderung
- - schriftliche Erklärung eines Minderjährigen - wenn er 10 Jahre alt ist
- - eine Kopie der Zustimmung der Vormundschaft und der Vormundschaftsbehörde
- - Erlaubnis des zweiten Elternteils in der vorgeschriebenen Form, den Nachnamen des Kindes zu ändern
- - eine Kopie der Entscheidung, das Elternrecht des Vaters oder der Mutter zu entziehen oder einzuschränken - mangels Zustimmung des zweiten Elternteils
- - Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- - eine Kopie der Scheidungsurkunde - wenn die Eltern darin waren
- - eine Kopie der Bescheinigung über den Abschluss einer neuen Ehe - falls vorhanden
- - eine Quittung für die Zahlung der staatlichen Gebühr (1000 Rubel)
Anleitung
Schritt 1
Sammeln Sie Unterlagen für die Vormundschaft und die Vormundschaftsbehörde. Dieser öffentliche Dienst entscheidet, ob der Nachname des Kindes geändert werden soll oder nicht. Die Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde entscheidet im Interesse des Kindes und unter Berücksichtigung der Meinung des zweiten Elternteils. Um die Daten des Kindes zu ändern, bedarf es daher seiner (vor Ort in vorgeschriebener Form erstellten) Einwilligung bei Vollendung des 10.
Schritt 2
Gehen Sie vor Gericht, wenn der andere Elternteil der Änderung des Nachnamens nicht zustimmt. Nach dem Familiengesetzbuch der Russischen Föderation wird die Meinung des zweiten Elternteils nicht berücksichtigt, wenn er (sie) die elterlichen Pflichten nicht erfüllt. Gründe für eine positive gerichtliche Entscheidung können sein: Entzug der elterlichen Rechte, Vollstreckungsbescheid und Bescheinigung des Gerichtsvollziehers über die Unterhaltsschuld, Unmöglichkeit der Feststellung des Aufenthalts des zweiten Elternteils, Anerkennung des zweiten Elternteils als geschäftsunfähig.
Schritt 3
Einen Antrag erstellen und bei der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde am Melde- bzw. Wohnort des Kindes einreichen. Der Antrag wird in beliebiger Form erstellt. Es müssen der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort, der Wohnort des Kindes und der Grund für die Änderung seines Nachnamens angegeben werden. Ist der Sohn oder die Tochter bereits 10 Jahre alt, muss dem Antrag seine schriftliche Zustimmung zur Namensänderung beigefügt werden.
Schritt 4
Bereiten Sie Unterlagen für das Standesamt am Wohn- oder Meldeort vor. Diese Behörde stellt ein Dokument über die Änderung des Nachnamens aus. Später müssen andere Dokumente geändert werden: ausländischer Reisepass, Versicherungsbescheinigung, Krankenversicherung.
Schritt 5
Bereiten Sie einen Antrag beim Standesamt vor. Es wird in beliebiger Form zusammengestellt. Der Antrag muss angeben
Vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Familienstand des Antragstellers (Mutter oder Jugendlicher von 14 bis 18 Jahren)
Angaben zum Reisepass des Antragstellers und Angaben zur Geburtsurkunde jedes seiner Kinder, die noch nicht volljährig sind
Vollständiger Name vom Antragsteller gewählt
Gründe für die Namensänderung: Erlaubnis der Vormundschaftsbehörde, Gerichtsbeschluss.
Schritt 6
Nehmen Sie das Dokument über die Namensänderung vom Standesamt. Es wird innerhalb eines Kalendermonats ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Namensänderung fertig sein. In Ausnahmefällen werden Sie über die Verlängerung der Antragsfrist informiert. Der Standesamtsleiter kann es um höchstens 2 Monate verlängern.