Familie ist das Wertvollste im Leben. Aber manchmal zwingen die Umstände die Ehegatten zur Trennung, obwohl sie ein gemeinsames Kind haben. Paare ohne Kinder können sich problemlos scheiden lassen, eine junge Mutter muss dafür aber vor Gericht gehen.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie ein Kind haben, können Sie sich nicht über das Standesamt scheiden lassen. Wenden Sie sich hierzu an den Magistrat am Ort Ihrer Registrierung. Wenn der Wunsch, sich von den Ehepartnern zu trennen, auf Gegenseitigkeit beruht, gibt es keinen Streit darüber, bei wem das Baby bleiben soll, es wird keine Probleme geben. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Ehemann stellen Sie beim Amtsgericht einen Scheidungsantrag.
Schritt 2
Damit sich das Scheidungsverfahren nicht lange hinzieht, sprechen Sie vorher mit Ihrem Ehepartner und entscheiden Sie, bei wem das Kind bleiben soll, wie das gemeinsam erworbene Vermögen aufgeteilt wird, wie mit dem Baby kommuniziert werden soll, wie und in welcher Höhe Unterhaltszahlungen geleistet werden. Besprechen Sie auch eine Reihe anderer Themen, die Sie betreffen. Vergessen Sie danach nicht, alle Ihre Vereinbarungen schriftlich mit einem Notar zu beglaubigen. Kommen Sie mit diesen Dokumenten vor Gericht und lassen Sie den Richter sie sich anschauen.
Schritt 3
Schreiben Sie Ihre Bewerbung in zweifacher Ausfertigung. Sie können ein Beispiel für das Ausfüllen des Gerichts selbst sehen. Zahlen Sie die staatliche Abgabe über die Sberbank, bewahren Sie Ihre Quittung auf. Nehmen Sie Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde Ihres Kindes und gehen Sie vor Gericht. Wenn diese Dokumente verloren gehen, wenden Sie sich an das Standesamt, um sie wiederherzustellen.
Schritt 4
Kommen Sie nach der vom Spezialisten angegebenen Zeit zur Gerichtssitzung. Schreiben nicht nur Sie, sondern auch Ihr Ehepartner eine Scheidungserklärung, werden Sie sofort geschieden. Ist Ihr Ehemann gegen die Auflösung der Ehe, kann der Richter eine Nachfrist von bis zu mehreren Monaten für eine mögliche Aussöhnung setzen.
Schritt 5
Wenn Ihr Ehepartner möchte, dass das Kind mit ihm zusammenlebt und beim Amtsgericht Klage einreicht, müssen Sie sich an einen erfahrenen Anwalt wenden. Tatsache ist, dass der Richter anhand verschiedener Faktoren entscheidet, bei wem das Kind zurückgelassen wird: finanzielle Situation, Lebensbedingungen der Ehegatten usw.