Um ein Kind in den Kindergarten einzuschreiben, müssen Sie es vorher auf die Warteliste setzen. Dazu müssen Sie auf jeden Fall die Geburtsurkunde des Babys und einige andere Dokumente zur Hand haben.
So bieten Sie Ihrem Kind einen Platz im Kindergarten
Derzeit herrscht in den meisten russischen Städten ein gewisser Mangel an Plätzen in Kindergärten. Damit das Kind rechtzeitig in den Kindergarten gehen kann, muss es im Voraus in die Liste der Kinder eingetragen werden, die in naher Zukunft städtische Vorschuleinrichtungen besuchen müssen.
In manchen Ortschaften sind die Warteschlangen für den Kindergarten so lang, dass unmittelbar nach der Geburt des Kindes ein Antrag auf einen Platz in einer Krippengruppe gestellt werden muss.
Sie können Ihr Baby direkt beim Bildungsausschuss in der stadtweiten Warteschlange für den Kindergarten anmelden. Die Registrierung kann jetzt sehr schnell erfolgen. Dazu müssen Sie nur die Dienste der gewünschten Site im Internet nutzen.
Auf der Seite der stadtweiten Website des Bildungsausschusses müssen Sie ein spezielles Formular finden und ausfüllen. Sie müssen den Nachnamen, Vornamen und Vatersnamen des Babys, sein Geburtsdatum, die Geburtsurkundenummer und die Passdaten eines der Elternteile angeben. Wichtig ist, dass das Kind oder ein Elternteil in der Stadt gemeldet ist, in der das Kind in den Kindergarten geht. Bei fehlender Registrierung benötigen Sie eine Bescheinigung über die vorübergehende Registrierung.
Was tun, wenn die Schlange für den Kindergarten schon gekommen ist
Sobald ein Kindergartenplatz frei wird, werden die Eltern vom Bildungsausschuss gerufen und angeboten, sich an eine der Vorschuleinrichtungen der Stadt zu wenden.
Eltern müssen sich an den Leiter der genannten Einrichtung wenden. Sie können im Voraus einen Reisepass, eine Geburtsurkunde des Kindes oder einen Ausdruck eines Dokuments mitnehmen, das eine eindeutige Nummer enthält, die einem Kind beim Betreten einer Kindergartenwarteschlange zugewiesen wird.
Damit das Baby in eine Vorschuleinrichtung aufgenommen werden kann, muss ein an den Leiter gerichteter Antrag gestellt werden. Sie müssen mit dem Baby auch eine medizinische Kommission durchlaufen. Wenden Sie sich hierfür an die Klinik Ihres Wohnortes oder an eine der privaten medizinischen Einrichtungen.
Nach der Verabschiedung der Kommission sollten sich die Eltern mit einer Krankenakte erneut an die Kindergartenleitung wenden. Nach Erledigung aller Formalitäten und Vertragsunterzeichnung kann das Baby dauerhaft in die Vorschule gebracht werden.
Wenn es keine Warteschlangen für einen Kindergartenplatz gibt oder die Eltern für das Kind eine private Bildungseinrichtung gewählt haben, müssen Sie sich nicht an den Bildungsausschuss wenden, sondern gehen sofort zur Leiterin des Kindergartens, für den Sie sich interessieren.