Die Gesetzgebung der Russischen Föderation sieht eine einmalige Leistung für die Geburt eines Kindes vor, auf die ein Elternteil Anspruch hat. Um diese Beihilfe zu erhalten, müssen Sie ihre Anmeldung am Arbeits- oder Studienort eines Elternteils des Kindes oder beim Bezirksamt für Sozialschutz der Bevölkerung beantragen, wenn beide Elternteile arbeitslos sind. Für die Geburt eines Kindes müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes einen Pauschalbetrag beantragen.
Anweisungen
Schritt 1
Im Jahr 2011 beträgt die Pauschale für die Geburt eines Kindes 11.703 Rubel.
Schritt 2
Um Geburtsgeld am Arbeitsplatz zu beantragen, benötigen Sie:
- Antrag auf Zahlung von Leistungen;
- Reisepässe beider Elternteile des Kindes (Kopien und Originale);
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie und Original);
- vom Standesamt ausgestellte Bescheinigung (Original);
- eine Bescheinigung des Arbeitsortes des zweiten Elternteils, dass die Geburtspauschale eines Kindes noch nicht gezahlt wurde.
Schritt 3
Für die Beantragung eines Geburtengeldes beim Bezirksamt für Sozialschutz der Bevölkerung benötigen Sie:
- Antrag auf Zahlung von Leistungen;
- Reisepässe beider Elternteile des Kindes (Kopien und Originale);
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie und Original);
- vom Standesamt ausgestellte Bescheinigung (Original);
- Arbeitsbücher beider Elternteile mit Kündigungsschreiben oder anderen Dokumenten, die das Fehlen einer Arbeitstätigkeit bestätigen
Schritt 4
Die Zahlung eines Pauschalbetrags für die Geburt eines Kindes erfolgt innerhalb von zehn Tagen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.