Nach der Geburt eines Kindes ist es notwendig, eine Reihe von Dokumenten für ihn zu beschaffen, um in medizinischen Einrichtungen bedient zu werden, sich für einen Kindergarten anzustellen, Babynahrung und andere Leistungen für ein Baby zu erhalten.
Notwendig
- - Geburtsurkunde vom Krankenhaus
- - Gutschein vom generischen Zertifikat
- - der dritte Teil der Austauschkarte über den Zustand des Kindes
- - Geburtsurkunde des Kindes
- - dauerhafte Registrierung des Kindes
- - obligatorische Krankenversicherung
- - SCHNELLEN
Anweisungen
Schritt 1
Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus erhalten Sie die ersten Unterlagen für das Kind. Dies ist der dritte Teil der Austauschkarte, die alle Informationen zum Baby enthält und bei Ihrem ersten Besuch der Besuchsschwester übergeben werden muss. Diese Daten helfen Kinderärzten, die Versorgungsqualität zu verbessern und Ihrem Kind die notwendige Unterstützung zu geben. Sie erhalten auch einen Coupon der Geburtsurkunde, den Sie der Kinderklinik zur Verfügung stellen, in der das Baby überwacht wird - Sie können eine beliebige Einrichtung wählen. Die Entbindungsklinik stellt Ihnen auch eine Geburtsurkunde aus, aus der hervorgeht, dass Sie die Mutter sind.
Schritt 2
Eine Geburtsurkunde ist nur einen Monat gültig, und während dieser Zeit müssen Sie eine Geburtsurkunde des Kindes ausstellen. Sie erhalten es im Standesamt bei der Anmeldung eines der Elternteile. Bei einer amtlichen Eheschließung genügt ein Ehegatte. Dazu muss er sowohl Pässe als auch Kopien, eine Heiratsurkunde und eine Kopie bei sich haben. Sie erhalten sofort nach Einreichung aller Unterlagen ein Zertifikat. Wenn Ihre Ehe nicht eingetragen ist, müssen beide anwesend sein und der Mann muss der Anerkennung des Kindes zustimmen, ansonsten wird in der Spalte „Vater“ein Strich angezeigt. Im Standesamt erhalten Sie außerdem eine Bescheinigung im Formular 25, die für den einmaligen Zuschuss zur Geburt eines Babys benötigt wird – diese muss am Arbeitsplatz oder bei der Sozialversicherungskasse innerhalb von sechs Monate.
Schritt 3
Ein weiteres notwendiges Dokument für ein Kind ist eine obligatorische Krankenversicherung. Sie ist bei der von den Eltern gewählten Versicherungsgesellschaft erhältlich. Dazu müssen Sie dort einen Reisepass und eine Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Zunächst wird eine vorübergehende und irgendwann in einem Monat ausgestellt - und eine dauerhafte, die keine Gültigkeitsdauer hat und unabhängig von der Registrierung eine kostenlose medizinische Versorgung in spezialisierten staatlichen Einrichtungen ermöglicht. Eine Kopie der Police muss der Kinderklinik übergeben werden, in der das Kind versorgt wird.
Schritt 4
Das Kind benötigt auch eine dauerhafte Registrierung, die beim Passamt erfolgt. Es ist zu beachten, dass Sie ein Kind nur bei einem der Elternteile anmelden können und die Zustimmung der anderen Eigentümer dieser Wohnung nicht erforderlich ist. Dazu müssen Sie die Reisepässe beider Ehegatten und deren Kopien, eine Heiratsurkunde und eine Kopie, eine Geburtsurkunde des Kindes und eine Kopie vorlegen sowie eine Erklärung über den Wunsch, das Baby bei Ihnen anzumelden, und eine weitere Erklärung schreiben, dass der zweite Ehegatte ist nicht dagegen. Die dauerhafte Registrierung erfolgt innerhalb einer Woche, danach werden alle Unterlagen zurückgeschickt.
Schritt 5
Es ist ratsam, sofort SNILS für das Kind zu besorgen, obwohl dies kein obligatorisches Dokument ist, aber in letzter Zeit vielerorts verlangt wird, auch beim Anstehen im Garten, um kostenlose Mahlzeiten zu erhalten usw. Dies kann in der Pensionskasse am Wohnort erfolgen, indem Sie dort den Pass eines Elternteils und dessen Kopie, die Geburtsurkunde des Kindes und deren Kopie vorlegen, und Sie müssen auch eine Erklärung schreiben. Innerhalb eines Monats erhalten Sie eine grüne Plastikkarte.
Schritt 6
Wenn Sie mit einem Kind ins Ausland reisen möchten, müssen Sie für dieses einen ausländischen Pass besorgen. Dazu muss die Geburtsurkunde beim Standesamt mit der Staatsbürgerschaft abgestempelt werden - dies kann sofort nach Erhalt der Bescheinigung erfolgen und sich dann mit allen Dokumenten und deren Kopien an das Passamt am Ort der Registrierung des Babys wenden.