Kindergeld für Kinder unter 3 Jahren kann bereits auf der PFR-Website beantragt werden. Drei Monate lang zahlt der Staat für jedes Kind 5.000 Rubel.
Im April, Mai und Juni können Familien mit Anspruch auf Mutterschaftskapital mit Unterstützungsleistungen aus dem Bundeshaushalt rechnen. Gleichzeitig werden für jedes Kind unter 3 Jahren monatlich 5000 Rubel gezahlt. Wie und wo bekommt man den Vorteil?
Zuerst müssen Sie auf die PFR-Website im Abschnitt "Persönliches Konto eines Bürgers" gehen, auf der Website nach unten scrollen und die Spalte "Mütterliches (Familien-) Kapital - MSC" finden. Wählen Sie dann "Anwenden" für eine zusätzliche monatliche Zahlung.
Als nächstes benötigen Sie eine Autorisierung über das Portal "Gosuslugi" (Sie müssen über ein verifiziertes Konto verfügen). Wenn nicht, können Sie das Profil selbst ausfüllen, Scans von Ausweisdokumenten hochladen und Ihre Identität über Sberbank Online bestätigen. Dazu gibt es heute im Internet viele Anleitungen. Ein Konto bei "Gosuslugi" ist für Sie nützlich, um andere Dienste zu erhalten, die Sie online nutzen können.
Als nächstes erscheint ein Fenster, in dem Sie schrittweise (Schritt 1, 2, 3, 4) Angaben zu Ihrer Person als Antragsteller, Angaben zu Kindern sowie Ihre Kontodaten machen müssen, sofern diese Leistung, sofern vom Pensionskasse der Russischen Föderation, übertragbar.
Jetzt ist das System überlastet, daher können Sie beim Ausfüllen eines Antrags von Zeit zu Zeit von der Website geworfen werden. Aber das ist vielen Eltern schon gelungen. Diejenigen, die den Service bereits genutzt und einen Antrag gestellt haben, sagen, dass die Gelder innerhalb von 3 Werktagen überwiesen werden.
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
- Eine Familie, in der sich ein 1. oder 2. Kind befindet, mit dessen Geburt sie das Recht auf mütterliches (Familien-) Kapital erworben hat
- Die Zulage wird für alle Kinder unter 3 Jahren gezahlt. Das heißt, wenn Ihre Familie zwei Kinder hat und beide noch nicht drei Jahre alt sind, erhalten Sie von April bis Juni jeweils eine Zulage in Höhe von 5.000 Rubel pro Monat.
- Weitere Voraussetzungen für Leistungsempfänger bestehen nicht. Das Familieneinkommen wird hier nicht angerechnet. Die Zahlungen erfolgen nicht aus dem Mutterschaftskapital. Auch wenn Sie Ihr Nettovermögen bereits ausgegeben haben, haben Sie weiterhin Anspruch auf Leistungen.
Diese befristete Beihilfe ist nicht zu verwechseln mit Präsidialzahlungen von bis zu 3 Jahren, die Familien mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen unter dem zweifachen Existenzminimum gewährt werden. Der in diesem Artikel erwähnte Vorteil steht in direktem Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie und der schlechten Wirtschaftslage des Landes. Dabei handelt es sich um eine vorübergehende Unterstützungsmaßnahme des Staates für Familien mit kleinen Kindern auf dem Arm. Die Regierung plant auch eine zusätzliche Zahlung von 3.000 Rubel für Kinder in Familien, deren Eltern ihre Arbeit verloren und sich beim Arbeitsamt gemeldet haben.