So Melden Sie Ein Kind Bei Einem Ex-Ehemann An

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So Melden Sie Ein Kind Bei Einem Ex-Ehemann An
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Anonim

Die Möglichkeit, ein Kind im Wohnraum des Ex-Mannes anzumelden, hängt davon ab, wem dieser gehört (Ex-Ehepartner, jemand anderes oder Gemeinde) und ob das Kind selbst zu den Wohnungseigentümern gehört.

So melden Sie ein Kind bei einem Ex-Ehemann an
So melden Sie ein Kind bei einem Ex-Ehemann an

Notwendig

  • - Geburtsurkunde des Kindes;
  • - Reisepässe der Eltern;
  • - Zustimmung der Mutter zu einer Aufenthaltserlaubnis (je nach Situation);
  • - Eigentumsbestätigung;
  • - Zustimmung zur Registrierung in einer Gemeindewohnung aller bereits darin registrierten Minderjährigen;
  • - Antrag auf Registrierung am Wohnort.

Anweisungen

Schritt 1

Am einfachsten ist es, wenn das Kind einen Anteil an der Wohnung besitzt oder zu dessen Eigentümern gehört, wenn die Wohnung im Miteigentum ist. In diesem Fall ist definitiv keine Zustimmung erforderlich.

Den Antrag auf Anmeldung am Wohnort füllt die Mutter als seine gesetzliche Vertreterin selbst aus. Und nichts anderes, außer der Geburtsurkunde des Kindes und der urkundlichen Bestätigung seines Eigentumsrechts, ist nicht erforderlich. Es sei denn, sie können eine Bescheinigung verlangen, dass er nicht bei seiner Mutter gemeldet ist.

Schritt 2

Ist der Eigentümer der privatisierten Wohnung der Vater des Kindes oder zumindest dort eingetragen, lässt sich seine Zustimmung in keiner Weise umgehen. Wenn es ihm nichts ausmacht und das Kind jünger als 14 Jahre ist, wird niemand die Meinung der übrigen Mieter, einschließlich des Eigentümers der Wohnung, einholen.

In diesem Fall eine Erklärung des Ex-Ehegatten über die Anmeldung des Kindes in seiner Wohnung, das Einverständnis der Mutter und die Bestätigung, dass das Kind nicht bei ihr angemeldet ist (oder ein Auszug aus dem bisherigen Wohnraum gleichzeitig mit der Anmeldung für eine neue eins) wird benötigt.

Schritt 3

In einer Gemeindewohnung ist das Einverständnis aller darin gemeldeten Volljährigen sowie eine Verwandtschaftsbestätigung (Vaterpass und Geburtsurkunde des Kindes) erforderlich.

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