Das Kind braucht vor allem im ersten Jahr nach der Geburt eine ständige ärztliche Überwachung. Daher stellt sich bei der Entlassung aus dem Krankenhaus die Frage, das Baby in der Klinik anzumelden. die gleiche Frage stellt sich, wenn Sie in eine andere Gegend gezogen sind
Es ist notwendig
- - Versicherungspolice;
- - Geburtsurkunde des Kindes;
- - Reisepass der Mutter oder des Vaters (Bürger der Russischen Föderation) und deren Fotokopie;
- - generisches Zertifikat.
Anleitung
Schritt 1
Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus müssen Informationen über Sie an die Kinderklinik am Meldeort übermittelt werden (sofern Sie im Krankenhaus am Meldeort entbunden haben). Dann sind Sie automatisch registriert. In der ersten Woche nach Ihrer Entlassung müssen der Gesundheitsbesucher und Ihr Hausarzt Sie besuchen. Sie erklären Ihnen, welche Unterlagen und Fotokopien erforderlich sind (Geburtsurkunde des Kindes und seine Fotokopie, Reisepass eines Elternteils und dessen Fotokopie, die Versicherungspolice des Kindes (bis zu einem Monat wird das Baby im Rahmen der Versicherungspolice von Mutter oder Vater, Geburtsurkunde) können Sie sich in der Poliklinik am Meldeort an Ihren Kinder- und Facharzt vor Ort wenden.
Schritt 2
Nach der Gesetzgebung der Russischen Föderation (Artikel 5 des Bundesgesetzes „Über die Krankenversicherung in der Russischen Föderation“) haben Sie das Recht auf medizinische Versorgung in der gesamten Russischen Föderation. Dazu müssen Sie nur die Versicherungspolice des Kindes (ausgestellt auf dem Territorium der Russischen Föderation) und seine Fotokopie, eine Fotokopie des Reisepasses eines Elternteils (Registrierung der Russischen Föderation) vorlegen. Gemäß Artikel 6 des gleichen Gesetzes haben Sie das Recht auf: - obligatorische und freiwillige Krankenversicherung, - Wahl eines Krankenversicherungsträgers, - Wahl einer medizinischen Einrichtung und eines Arztes im Rahmen der obligatorischen und freiwilligen Krankenversicherungsverträge; - medizinische Versorgung im gesamten Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, auch außerhalb des ständigen Wohnsitzes.
Schritt 3
Wenn Sie nicht am Ort der Registrierung entbunden haben, stellt Ihnen die Einrichtung einen Krankenhausauszug und eine Wechselkarte aus. Sie müssen sich selbstständig bei der Kreiskinderklinik am Ort Ihrer Anmeldung bewerben und einen Krankenhausauszug vorlegen. Sie werden automatisch aktenkundig gemacht, in der ersten Woche kommt Ihr Hausarzt zu Ihnen, der Ihnen erklärt, was und in welchem Zeitraum Sie leisten müssen.
Schritt 4
Wenn Sie eine Geburtsurkunde in Händen halten, es aber keine Police und Registrierung für diese Berufungsstelle gibt, dann sind Kinder unter einem Jahr gemäß dem nationalen Projekt „Gesundheit“verpflichtet, nach dieser Urkunde unentgeltlich zu dienen. Die Bescheinigung wird in der Geburtsklinik ausgestellt, bei der Sie sich registriert haben. Die Rückseite des Coupons wird bei der Beantragung vorgelegt. Wenn Ihnen eine Untersuchung verweigert wurde oder die Qualität der erbrachten Leistung nicht zufriedenstellend war, haben Sie das Recht, sich an Ihr örtliches Gesundheitsamt zu wenden.