Wenn Ihr Kind bereits einen Kindergarten besucht oder Sie es gerade in einen Kindergarten einschreiben möchten, benötigen Sie möglicherweise verschiedene Bescheinigungen. Welche genau, hängt von der Situation ab.
Notwendig
- - einen Appell an die Leiterin des Kindergartens;
- - Appell an die GOROO.
Anweisungen
Schritt 1
Wenden Sie sich an die Leitung des Kindergartens, den Ihr Kind besucht, um Hilfe zu erhalten. Wenn die Ausstellung solcher Zeugnisse nicht in die Zuständigkeit des Leiters der Vorschuleinrichtung fällt, werden Sie an das städtische Bildungsministerium (GOROO) weitergeleitet.
Schritt 2
Wenn Sie eine finanzielle Entschädigung erhalten möchten, weil Ihnen die Anmeldung Ihres Kindes im Kindergarten mangels Plätzen verweigert wurde, wenden Sie sich mit entsprechenden Unterlagen an Ihr zuständiges Sozialamt. Zu der erforderlichen Papierliste gehört auch eine Bescheinigung eines Kindergartens, die bestätigt, dass Ihr Kind nicht in diesen Kindergarten aufgenommen wurde. Neben der Bescheinigung benötigen Sie einen Antrag auf Entschädigung, eine Geburtsurkunde des Kindes, eine Familienzusammenführungsbescheinigung, Ihren Reisepass, eine Kopie eines Bankkontos, einen Mutterschaftsurlaub oder ein Arbeitsbuch.
Schritt 3
Wenn ein Kind von einem Kindergarten in einen anderen überführt wird, wenden Sie sich bitte an die Leiterin der ehemaligen Vorschuleinrichtung mit der Bitte, Ihnen den Impfpass, den Kinderarztausweis und das Formular 63 (Bescheinigung für den Kindergarteneintritt) auszuhändigen. Stellen Sie sicher, dass das Datum des letzten Kindergartenbesuchs des Kindes in der Krankenakte angezeigt wird, sowie eine Aufzeichnung über die Abwesenheit der Quarantäne in der Gruppe.
Schritt 4
Wenn Ihr Kind den Kindergarten verlässt und in die erste Klasse einer allgemeinbildenden Schule einsteigt, nehmen Sie die Krankenakte und den Impfpass des Kindes von der Vorschuleinrichtung mit. Darüber hinaus besteht an einigen Schulen die Voraussetzung für den Abschluss des Kindergartens bei Aufnahme in die erste Klasse. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Bezugsperson Ihres Kindes mit der Bitte, Ihnen eine solche Beschreibung zu schreiben. Dann beruhige sie mit der Leiterin der Vorschule.