Alle Bürger unseres Landes, auch die kleinsten, haben das Recht auf medizinische Versorgung. Laut Gesetz können die Eltern des Kindes eine beliebige Gesundheitseinrichtung wählen. Wenn Sie an einen neuen Wohnort ziehen oder aus irgendeinem Grund beschlossen haben, eine Klinik in eine andere zu wechseln, müssen Sie das Kind an eine neue medizinische Einrichtung bringen.
Anleitung
Schritt 1
Ergreifen Sie keine Maßnahmen, wenn Ihr Baby gerade geboren ist. Neugeborene werden automatisch der örtlichen Poliklinik zugewiesen. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus fragen die Ärzte nach der Wohnadresse des Kindes. Sie senden die Informationen selbst an die Poliklinik, die Sie zu Hause betreut, und am nächsten Tag nach Ihrer Entlassung besuchen Sie Ihr lokaler Arzt und Ihre Krankenschwester.
Schritt 2
Nehmen Sie den Arzt- und Impfausweis des Kindes aus der alten Klinik, wenn Sie Ihren Wohnort wechseln. Informieren Sie den örtlichen Kinderarzt über den Umzug, teilen Sie dem Standesamt Ihre neue Adresse mit und unterschreiben Sie den Eingang der medizinischen Unterlagen des Kindes im Tagebuch. Bringen Sie sie in die neue Klinik und geben Sie sie Ihrem Arzt. Die Krankenkarte wird mit einer Nummer versehen, das bedeutet, dass nun die Verantwortung für die Gesundheit Ihres Kindes bei dieser medizinischen Einrichtung liegt.
Schritt 3
Wählen Sie die Klinik aus, in der Sie Ihr Kind sehen möchten, wenn die örtliche Klinik nicht zu Ihnen passt. Holen Sie den Ambulanz- und Impfausweis des Kindes aus dem Register der alten medizinischen Einrichtung ab. Tragen Sie Ihre Unterschrift in ein spezielles Tagebuch ein, das sich im Register befindet, dass die medizinischen Unterlagen des Kindes in Ihren Händen liegen. Wenden Sie sich an das Register der ausgewählten Poliklinik und teilen Sie mit, dass Sie das Kind zur weiteren Beobachtung anhängen möchten. Sie werden gebeten, einen an den Chefarzt gerichteten Antrag zu stellen, woraufhin die Karte nummeriert und ein behandelnder Arzt ernannt wird.