Der vollständige Name wird dem Kind bei der Registrierung seiner Geburt und beim Erhalt einer Geburtsurkunde vom Standesamt mitgeteilt. Der Nachname kann der Mutter oder dem Vater des Kindes gegeben werden. Ein gemeinsamer Antrag auf Zuweisung eines Nachnamens wird gestellt. Meldet die Mutter des Kindes das Kind ohne Vater an und setzt der Vater einen Strich in die Spalte, so genügt ihre Aussage.
Es ist notwendig
- -Antrag beim Standesamt
- -notarielle Erlaubnis der Mutter oder des Vaters, je nach Antragssteller
- -Reisepass
- - Geburtsurkunde des Kindes
- - eine gerichtliche Entscheidung, wenn einer der Elternteile oder der alleinige Elternteil einer Änderung des Nachnamens des Kindes nicht zustimmt.
Anleitung
Schritt 1
Eine Frau, die alleinerziehend wird, meldet das Kind mit ihrem Nachnamen an. Um den Nachnamen eines minderjährigen Kindes zu ändern, müssen Sie einen Antrag beim Standesamt des Geburtsortes oder des Wohnortes stellen. Der Antrag muss von der Mutter des Kindes und der Person gestellt werden, die die Vaterschaft feststellen und das Kind auf seinen Nachnamen umschreiben möchte.
Schritt 2
Der Antrag enthält den Nachnamen, der dem Kind nach der Änderung zugewiesen werden muss, und die Gründe, die ihn dazu veranlasst haben.
Schritt 3
Zusätzlich reicht die Mutter eine notarielle Erlaubnis zur Durchführung dieser Aktion ein.
Schritt 4
Wenn die Mutter des Kindes gegen die Änderung des Nachnamens ist und der Vater die Vaterschaft feststellen und seinen Nachnamen in die Unterlagen des Kindes eintragen möchte, muss er beim Gericht einen Antrag stellen und sich einer DNA-Untersuchung zur Feststellung der Vaterschaft unterziehen. Erst nach einer gerichtlichen Entscheidung kann der Nachname eines Kindes geändert werden.
Schritt 5
Nach einer Scheidung von ihrem Ehemann kann die Mutter des Kindes diesen nur nach einer gerichtlichen Entscheidung in ihren Nachnamen umschreiben, wenn der Vater des Kindes nicht der elterlichen Rechte entzogen wird und seine elterlichen Pflichten regelmäßig erfüllt, zum Beispiel Unterhalt zahlt. Denn eine Änderung des Nachnamens eines minderjährigen Kindes ist nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Elternteile möglich.