Das monatliche Kindergeld wird Müttern gezahlt, die sich in Elternzeit befinden. Sie wird am Arbeits- oder Studienort erstellt und bis zum Alter von anderthalb Jahren ausbezahlt.
Anleitung
Schritt 1
Der erste Schritt besteht darin, einen Leistungsantrag zu stellen. Dann wenden Sie sich mit diesem Antrag am Ort Ihres tatsächlichen Wohnsitzes an die Sozialversicherungsbehörde und stellen Sie eine Liste der erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Schritt 2
Denken Sie daran, dass Sie 8 Dokumente zur Hand haben müssen. Fehlt mindestens eines, können Sie kein monatliches Kindergeld ausstellen. Kaufen Sie einen Ordner mit Dateien und legen Sie alle erforderlichen Dokumente hinein, um sie nicht versehentlich zu zerknittern und zu verlieren.
Schritt 3
Fügen Sie Ihren Antrag, die Geburtsurkunde des Kindes (der Kinder), eine Kopie davon bei. Ist der Vater des Kindes arbeitslos oder studiert in Vollzeit, fordern Sie bei der Sozialversicherungsbehörde am Wohnort des Vaters eine Bescheinigung an, dass er kein monatliches Kinderbetreuungsgeld bezieht.
Schritt 4
Erstellen Sie dann eine Kopie des Arbeitsbuchs, die gemäß dem festgelegten Verfahren unter Vorlage eines Ausweises beglaubigt werden muss. Nehmen Sie danach eine Bescheinigung über die Nichtzahlung von Arbeitslosengeld von der staatlichen Arbeitsverwaltung (mit Ausnahme von Personen, die in Vollzeit in Bildungseinrichtungen studieren).
Schritt 5
Sie benötigen auch ein Dokument, das das Zusammenleben eines Kindes in Russland mit einem der ihn betreuenden Eltern bestätigt. Fordern Sie eine Bescheinigung des Studienorts an, die bestätigt, dass Sie in einer Vollzeitabteilung einer Bildungseinrichtung studieren, oder eine Bescheinigung über bereits gezahltes Mutterschaftsgeld.
Schritt 6
Wenden Sie sich zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen an die Sozialschutzbehörden am Meldeort, um eine Bescheinigung darüber zu erhalten, dass das monatliche Kindergeld nicht zugewiesen oder gezahlt wurde.
Schritt 7
Seien Sie nicht verärgert, wenn Sie die Leistung aus irgendeinem Grund nicht selbst beantragen können, Ihr Ehepartner kann dies durchaus tun.