Um Kindergeld für ein neugeborenes Kind zu erhalten, müssen Sie zunächst eine Geburtsurkunde vom Standesamt einholen und das Baby am Wohnort eines Elternteils anmelden. Nachdem Sie das Anmeldeverfahren beim Passamt durchlaufen haben, können Sie die Unterlagen für den Leistungsbezug abholen.
Anleitung
Schritt 1
Um einen einmaligen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie: eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers, einen Antrag auf Berechnung des Zuschusses, eine Geburtsurkunde des Kindes, die vom Standesamt ausgestellt wird, eine Bescheinigung über den Arbeitsort eines der die Eltern, die angeben, dass die Beihilfe nicht gezahlt wurde, berufstätig sind), Kopie und Original der Geburtsurkunde des Kindes. Wenn beide Elternteile nicht erwerbstätig sind, wird ihnen von der Sozialversicherungsbehörde am Ort eines der Elternteile ein Pauschalbetrag ausgezahlt.
Schritt 2
Außerdem hat ein Elternteil Anspruch auf ein monatliches Betreuungsgeld für ein Kind bis zu eineinhalb Jahren. Folgende Unterlagen werden benötigt: Kopie des Reisepasses, Antrag auf Kinderbetreuung und Leistungsbezug, Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, Kopie des Arbeitsbuches, Bescheinigung der Arbeitsstelle des zweiten Elternteils, dass er erhielt diese Leistung nicht und ging.
Schritt 3
Um Zahlungen des Bundes für die Geburt eines Kindes vom Arbeitsplatz zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: einen Antrag, eine vom Standesamt ausgestellte Geburtsurkunde, eine Bescheinigung vom Arbeitsplatz des zweiten Elternteils, über nicht Bei Erhalt dieser Leistung (bis zu 12 Wochen) haben Sie ebenfalls Anspruch auf Leistungen. Dazu benötigen Sie: eine Bescheinigung Ihres Gynäkologen, dass Sie sich wirklich frühzeitig angemeldet haben, einen Antrag auf Erteilung eines Zuschusses, der in beliebiger Form verfasst wird. Damit Zahlungen auf Ihr persönliches Bankkonto erfolgen können, geben Sie dies im Leistungsantrag unter Angabe der Bankverbindung an.