Mit der Geburt eines Babys werden Eltern mit den ersten Sorgen und Ärgernissen konfrontiert, die mit dem Wickeln, Füttern und Krümelbaden verbunden sind. Gleichzeitig sollte man die Registrierung von Dokumenten für das Kind nicht vergessen: Geburtsurkunden, Krankenversicherung, Registrierung, Staatsbürgerschaft. Und einige Bescheinigungen sind für glückliche Mütter und Väter nützlich, um Kindergeld zu erhalten.
Anleitung
Schritt 1
Im Jahr 2011 wurde das einmalige Geburtengeld aufgrund der steigenden Inflation auf 11.703 Rubel 13 Kopeken erhöht (im Jahr 2010 betrug der Betrag 10.988,85 Rubel). Und wenn das Baby nicht allein geboren wurde und Sie glückliche Zwillinge oder Drillinge sind, wird die Zulage für jedes Baby separat gezahlt. Sie können es sowohl für die Mutter und den Vater als auch für die Person erhalten, die sie mit der offiziellen Anmeldung des Sorgerechts für das Kind ersetzt. Der Zuschuss wird einmalig gezahlt, sodass die Eltern das Geld nicht gleichzeitig erhalten. Der Vater des Kindes kann Leistungen erhalten, auch wenn er nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Die Hauptbedingung ist seine Anmeldung beim Standesamt als Vater. Regionale Zahlungen aus dem Haushalt können in Höhe von 11.703 Rubel 13 Kopeken hinzugefügt werden. In Moskau zum Beispiel wird für die Geburt des ersten Kindes eine Geldentschädigung in Höhe von 5.500 Rubel gewährt, und wenn beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Babys das 30 Betrag in Höhe des Fünffachen des Existenzminimums.
Schritt 2
Typischerweise wird eine Pauschalzahlung vom Arbeitgeber einer Frau geleistet, wenn sie offiziell angestellt ist und sich im Mutterschaftsurlaub befindet. Ist ihr Ehemann erwerbstätig und die Ehefrau arbeitslos, wird die Zulage am Arbeitsplatz des Ehegatten ausgestellt. Eltern, die keinen Job für Vollzeitstudierende haben, müssen sich an die Sozialversicherungsbehörden am Melde- bzw. Studienort wenden.
Schritt 3
Das Dokumentenpaket muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag der Geburt des Kindes vorgelegt werden, während die Beihilfe innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag der Annahme gezahlt wird. Hier sind die folgenden Dokumente: eine eigenhändig unterschriebene Erklärung; eine Bescheinigung des Standesamtes im Formular Nr. 24 (ausgestellt anstelle einer ärztlichen Geburtsurkunde); eine Bescheinigung des Arbeitsplatzes der Ehefrau oder des Ehemannes oder der Sozialversicherungsbehörde, dass sie eine solche Leistung(en) nicht bezogen hat; eine Kopie des Dokuments des letzten Arbeitsplatzes (Auszug aus dem Arbeitsbuch, Wehrausweis) und den Reisepass des Antragstellers, falls er derzeit nicht erwerbstätig ist und die Zulage bei der Sozialversicherungsbehörde erhält