Nach der Geburt eines Kindes muss es registriert werden, um den Status eines Bürgers für ihn zu erhalten. Dieses Verfahren ist recht einfach, aber in einigen Fällen gibt es Nuancen.
Anweisungen
Schritt 1
Reichen Sie den Geburtsantrag Ihres Babys spätestens einen Monat nach der Geburt ein. Bereiten Sie dazu die Pässe beider Elternteile, eine Heiratsurkunde und eine ärztliche Geburtsurkunde vor. Wird ein Baby in einer Entbindungsklinik geboren, wird bei der Entlassung eine ärztliche Geburtsurkunde ausgestellt. Wenn das Baby außerhalb einer offiziellen medizinischen Einrichtung geboren wird, ist eine Erklärung der Person erforderlich, die zum Zeitpunkt der Entbindung anwesend war. Für den Fall, dass Eltern einen Antrag auf persönliche Anmeldung eines Kindes nicht stellen können, wählen Sie die dafür bevollmächtigte Person aus.
Schritt 2
Reichen Sie die Unterlagen zur Anmeldung beim Standesamt am Wohn- oder Geburtsort des Kindes ein. Wurde das Baby in einem beliebigen Fahrzeug auf der Straße (Zug, Flugzeug oder Schiff) geboren, kann es bei jedem Standesamt entlang der Strecke registriert werden.
Schritt 3
registriert, dann wählen Sie Ihren väterlichen oder mütterlichen Nachnamen Das Vatersnamen wird mit dem Namen der Person angegeben, die als Vater des Kindes gilt. In Ermangelung einer offiziellen Eheschließung können Sie keine Daten über den Vater in das Personenstandsregister eingeben, das Vatersname des Kindes nach eigenem Ermessen wählen und den Nachnamen der Mutter angeben.
Schritt 4
Wenn Sie zwei oder drei Kinder gleichzeitig hatten, legen Sie für jedes von ihnen eine ärztliche Geburtsurkunde vor. Anhand dieser Daten werden beim Standesamt separate Geburtsurkunden erstellt und unterschiedliche Geburtsurkunden ausgestellt.
Schritt 5
Wenn Sie Bürger eines anderen Staates oder Staatenloser sind, bleibt das allgemeine Verfahren zur Registrierung von Kindern erhalten. Neben der Vorlage von Personalausweisen ist eine Übersetzung der Dokumente ins Russische erforderlich. Wenden Sie sich an einen Notar, reichen Sie die übersetzten und beglaubigten Dokumente beim Standesamt ein.