Die Registrierung der Ehe mit einem Ausländer in Russland unterscheidet sich erheblich von der Registrierung der Ehe mit einem Staatsbürger des Landes. Es gibt viele "Fallstricke", wenn die Registrierung einer solchen Ehe einfach unmöglich ist. Sie sollten auch die Besonderheiten des Verfahrens selbst bei der Erstellung eines Ehevertrags berücksichtigen.
Notwendig
Genehmigung der Botschaft des Landes des Antragstellers
Anweisungen
Schritt 1
Die Registrierung der Ehe mit einem Ausländer auf dem Territorium der Russischen Föderation ist nicht möglich, wenn:
- eine der Personen ist bereits verheiratet, - die Antragsteller verwandt sind, - die Antragsteller Adoptiveltern und Adoptivkinder sind, - eine der Personen ist aufgrund einer psychischen Störung arbeitsunfähig Vor der Registrierung ist es notwendig, das Familiengesetzbuch Russlands zu studieren. Das Verfahren zur Eheschließung wird von russischer Seite geregelt.
Schritt 2
Es ist erforderlich, die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einzureichen (Personalausweis, Visum, Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers, Bescheinigungen des Wohnorts, Dokumente, die bestätigen, dass dem Abschluss einer Partnerschaft keine Hindernisse entgegenstehen). Auch wenn einer der Antragsteller bereits verheiratet war, müssen Sie eine Auflösungsurkunde vorlegen. Die Registrierung erfordert die Erlaubnis der Botschaft des Landes, dessen Staatsangehörigkeit einer der Antragsteller besitzt.
Schritt 3
Alle Dokumente müssen ins Russische übersetzt und notariell beglaubigt werden. Außerdem ist für jedes Dokument eine Apostille erforderlich. Dies geschieht am besten beim Konsulat des Landes. Urkunden können von einem Notar oder dem Außenministerium beglaubigt werden. Sie müssen sich vergewissern, dass in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit einer der Antragsteller besitzt, die Eheschließung mit Staatsangehörigen eines anderen Landes nicht eingeschränkt ist. Liegen solche Einschränkungen vor, wird die Ehe im anderen Land nicht anerkannt.