Gegenwärtig ist aufgrund der Möglichkeit der freien Ein- und Ausreise von Bürgern außerhalb ihres Landes, der Zunahme der Bevölkerungsmigration die Zahl der Ehen russischer Staatsbürger mit Ausländern gestiegen. Um es abzuschließen, müssen einige Punkte berücksichtigt werden.
Anweisungen
Schritt 1
Beantragen Sie zunächst eine Eheschließung beim Standesamt des Landes, in dem die Ehe geschlossen wird. Sie werden gebeten, das erforderliche Dokumentenpaket gemäß der lokalen Gesetzgebung abzuholen. Es ist in der Regel in allen Ländern Standard und beinhaltet: einen Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument; eine Bescheinigung, dass Sie nicht verheiratet sind (oder eine Scheidungsurkunde); Erlaubnis der Eltern, ins Ausland zu reisen (Personen unter 21 Jahren). Fragen Sie nach, welche zusätzlichen Dokumente ein bestimmtes Land benötigt.
Schritt 2
Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern eine konsularische Zustimmung zur Heirat erforderlich ist. Dazu müssen Sie eine im Hoheitsgebiet des Wohnsitzlandes Ihres zukünftigen Ehepartners ausgestellte "Eheeinladung" (Braut-/Bräutigamvisum) zur Hand haben. Besitzt ein ausländischer Staatsbürger kein solches Dokument, kann die Ehe in dem Land, aus dem der Ausländer stammt, für illegal erklärt werden. Auf Drängen der Parteien wird die Ehe dennoch mit dem Vermerk, dass das Brautpaar mit dem aktuellen Verfahren vertraut ist, eingetragen.
Schritt 3
Wenden Sie sich an das Ministerium der Behörde, die dieses oder jenes Dokument von Ihnen ausgestellt hat, um die Apostille auf dem Original anzubringen (d. h. zu legalisieren). Danach müssen die Dokumente mit dem Siegel des Landes beglaubigt werden, in dem Sie einen Ausländer heiraten werden.
Schritt 4
Informieren Sie sich über die spezifischen Heiratsverbote in dem Land, dessen Staatsbürgerschaft der Ehepartner ist. Wenn Ihre andere Hälfte beispielsweise griechischer Staatsbürger ist, denken Sie daran, dass es in diesem Land für Spezialdienste und die Polizei strengstens verboten ist, Ausländer zu heiraten. Für deutsche Staatsbürger ist es erforderlich, bei den Organen für innere Angelegenheiten eine „Genehmigung zur Eheschließung im Ausland“einzuholen, die bestätigt, dass keine heiratsverhindernden Umstände vorliegen.