Nach der Verfassung Russlands wird nur eine offizielle Eheschließung als legal anerkannt, die beim staatlichen Standesamt eingetragen ist. Jede andere Form der Eheschließung ist null und nichtig. Dementsprechend werden dem Mann und der Frau in diesem Fall keine ehelichen Rechte und Pflichten auferlegt.
Anweisungen
Schritt 1
Das Gesetz sieht vor, dass mindestens zwei Voraussetzungen für den Abschluss einer standesamtlichen Eheschließung erforderlich sind: der gegenseitige und freiwillige Wunsch der potenziellen Ehegatten sowie deren Erreichen des heiratsfähigen Alters. Auf dem Territorium Russlands beträgt dieses Alter 18 Jahre. In besonderen gesetzlich vorgesehenen Fällen kann das Heiratsalter herabgesetzt werden. Dies geschieht normalerweise, wenn die Braut schwanger ist.
Schritt 2
Das Brautpaar muss persönlich beim Standesamt erscheinen und einen schriftlichen Antrag in vorgeschriebener Form unter Vorlage von Identitätsnachweisen stellen. Für den Fall, dass eine der Parteien aus triftigem Grund nicht zum Standesamt erscheinen kann (z. B. Krankheit, Dienstreise etc.), sind die Anträge gesondert zu stellen und die Unterschrift der abwesenden Partei zu beglaubigen durch einen Notar.
Schritt 3
Angenommen, es gibt eine so traurige Situation: Der Bräutigam (oder die Braut) sitzt im Gefängnis - entweder in einer Untersuchungshaftanstalt oder in einer Kolonie, die eine Gerichtsstrafe verbüßt. Auch in diesem Fall ist eine Heirat möglich. Er ist entweder im Standesamt oder auf dem Territorium der entsprechenden Einrichtung (Isolierstation, Kolonie) registriert. Diese Frage wird gemeinsam von der Leitung des Standesamtes und der Isolierstation gelöst.
Schritt 4
In einigen gesetzlich streng definierten Fällen kann eine Ehe ohne Beteiligung des Standesamtes registriert werden, zum Beispiel auf dem Territorium des Konsulats der Russischen Föderation in jedem anderen Land.
Schritt 5
Die offizielle Trauung über den Abschluss und die Eintragung der Eheschließung erfolgt in der Regel frühestens einen Monat nach Antragstellung beim Standesamt. Eine Verkürzung dieser Frist ist in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise bei Schwangerschaft der Braut, schwerer Krankheit, Einberufung des zukünftigen Ehemannes zum Militärdienst usw.
Schritt 6
Bei der amtlichen Eheschließung müssen beide Ehegatten anwesend sein. Sie müssen auch die Frage beantworten, ob ihr Heiratswunsch frei und bewusst ist. Ehemann und Ehefrau erhalten eine Heiratsurkunde der festgelegten Form.
Schritt 7
Das Gesetz enthält eine klare Liste von Gründen, aus denen das Standesamt die Anmeldung des Brautpaares verweigern sollte. So sind beispielsweise Ehen zwischen nahen Verwandten, unfähigen Verwandten und auch wenn der Bräutigam oder die Braut bereits in einer aktiven Ehe steht, verboten.