Nicht nur Eltern oder nahe Verwandte können ein Kind vom Kindergarten abholen. Wenn Sie die Erlaubnis einer Person haben, die eine Vereinbarung mit der Leitung einer Vorschuleinrichtung getroffen hat, kann absolut jeder ein Baby holen.
Anweisungen
Schritt 1
Junge Eltern sollten sich bewusst sein, dass nicht nur sie selbst, sondern auch andere ihr Kind vom Kindergarten abholen können. In diesem Fall müssen Sie nur alles richtig anordnen. Erzieherinnen und Erzieher einer Vorschuleinrichtung haben nicht das Recht, ein Kind ohne die entsprechende Erlaubnis an Dritte weiterzugeben.
Schritt 2
Bei der Anmeldung eines Kindes in einem Kindergarten schließt ein Elternteil eine Vereinbarung mit der Leitung dieser Einrichtung ab. Darin verschreibt er seine eigenen Passdaten sowie Nachnamen, Vornamen, Vatersnamen, Passnummern derer, die das Baby später aus dem Kindergarten abholen können. Beim Ausfüllen der entsprechenden Felder ist es sehr wichtig, alle Daten korrekt einzugeben.
Schritt 3
Der Elternteil, der alle erforderlichen Unterlagen erstellt, muss im Vertrag unbedingt angeben, dass er damit einverstanden ist, dass sein Ehepartner oder Ehepartner das Kind vom Kindergarten abholt. Dies ist sehr wichtig, da die Vereinbarung aus rechtlicher Sicht nur zwischen einem Elternteil und der Kindergartenleitung besteht. Diese Regel ist besonders relevant, wenn die Ehe zwischen Mutter und Vater des Babys nicht registriert ist.
Schritt 4
Neben Eltern können auch Großmütter, Großväter, nahe Verwandte sowie völlig Fremde ein Kind aus dem Kindergarten abholen. Eltern können diese Verantwortung beispielsweise einem Kindermädchen übertragen. Die Hauptsache ist, dass alle Passdaten dieser Person im Vertrag aufgeführt sind. Der Treuhänder muss unbedingt einen Ausweis mit sich führen. Dies ist notwendig, damit der Lehrer das Baby frei mitnehmen kann.
Schritt 5
Minderjährige können ein Kind nicht aus dem Kindergarten nehmen. In vielen Vorschuleinrichtungen wird diese Regel regelmäßig verletzt. Auf Wunsch der Eltern übergeben die Erzieher das Kind an seine minderjährigen Geschwister. Dies ist aus rechtlicher Sicht völlig inakzeptabel und droht dem Lehrer mit einer Geldstrafe oder sogar Entlassung.
Schritt 6
Der Erzieher hat das Recht, das Kind bei Gefahr nicht an eine Vertrauensperson zu übergeben. Kommt beispielsweise der Vater des Kindes betrunken und zeigt Aggression, hat die Erzieherin das Recht, das Baby in der Gruppe zu lassen und die Mutter des Kindes oder die Polizei zu rufen, bis der Sachverhalt geklärt ist.