Scheidung ist eine unangenehme Situation im Leben eines jeden Menschen, da sie auf den Zerfall der Familie hinweist. Wenn jedoch die Auflösung der Ehe nicht vermieden werden kann, ist es notwendig, die Lösung dieser Frage so kompetent wie möglich anzugehen. Gemäß der russischen Gesetzgebung gibt es zwei Möglichkeiten, eine Ehe aufzulösen: durch das Standesamt und vor Gericht.
Es ist notwendig
- - Aussage
- - Eingang der Zahlung der staatlichen Abgabe
- - persönliche Dokumente (Pässe)
- - ein Dokument, das das Vorliegen einer eingetragenen Ehe bestätigt
- oder
- - Klageschrift
- - staatliche Pflicht zur Einreichung einer Klageschrift
- - eine Vereinbarung über Kinder (deren weiteren Aufenthalt: bei der Mutter oder beim Vater) sowie eine Vereinbarung über den Unterhalt, eine Vereinbarung über die Güteraufteilung (auf Antrag der Ehegatten)
- - Ehevertrag (falls vorhanden)
- - Geburtsurkunde der Kinder (falls vorhanden)
Anleitung
Schritt 1
Auflösung der Ehe durch Kontaktaufnahme mit dem Standesamt.
In diesem Fall kann die Ehe aufgelöst werden, wenn nur einer der Ehegatten anwesend ist. Wenn Sie sich einvernehmlich für eine Scheidung entscheiden, müssen Sie:
- Gemeinsam bewerben.
- Wenn einer der Ehegatten kein persönliches Erscheinen vorweisen kann, kann er eine Erklärung abgeben, die vorab von einem Notar beglaubigt wird.
Wichtig! Liegt eine gerichtliche Entscheidung über die Auflösung der Ehe vor, müssen Sie eine Erklärung beider Ehegatten, einen Auszug aus dieser Entscheidung zum Standesamt zur Eintragung der Auflösung vorlegen.
Um eine Ehe aufzulösen, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Aussage
- Quittung für die Zahlung der staatlichen Abgabe.
- Persönliche Dokumente (Pässe).
- Ein Dokument, das das Vorliegen einer eingetragenen Ehe bestätigt.
Bei der Eintragung der Beendigung der Ehe muss Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden. Von nun an werden Sie geschieden.
Schritt 2
Auflösung der Ehe durch Einreichung einer Klage vor Gericht.
In diesem Fall Scheidung, eventuell ohne persönliche Teilnahme am Verfahren selbst, unter Erteilung einer Vollmacht für den Vertreter.
Hat einer der Ehegatten Einwände gegen die Auflösung der Ehe, hat das Gericht das Recht, die Ehegatten monatlich zur Aussöhnung zu bestellen.
Erforderliche Dokumente:
- Anspruchserklärung.
- Staatliche Pflicht zur Einreichung einer Klageschrift.
- Eine Vereinbarung über Kinder (deren weiteren Aufenthalt: bei der Mutter oder Vater) sowie eine Vereinbarung über den Unterhalt, eine Vereinbarung über die Güteraufteilung (auf Antrag der Ehegatten).
Die obigen Anforderungen können direkt in den Text der Klageschrift aufgenommen werden.
- Ein Ehevertrag (falls vorhanden).
- Geburtsurkunde der Kinder (falls vorhanden).
Die Ehe zwischen den Ehegatten gilt ab dem Tag des Inkrafttretens des Gerichtsbeschlusses als beendet.