So Lassen Sie Sich Schnell Von Ihrer Frau Scheiden

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So Lassen Sie Sich Schnell Von Ihrer Frau Scheiden
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Video: So Lassen Sie Sich Schnell Von Ihrer Frau Scheiden

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Video: Mit welchem Grund darf eine Frau die Scheidung verlangen? 2024, April
Anonim

Manchmal kommen familiäre Beziehungen ins Stocken. Es ist dringend erforderlich, sich scheiden zu lassen und das so schnell wie möglich. In diesem Artikel erfahren Männer, die eine Scheidung einreichen, wie sie sich so schnell wie möglich von ihrem Ehepartner scheiden lassen können und in welchen Fällen es klappen wird.

So lassen Sie sich schnell von Ihrer Frau scheiden
So lassen Sie sich schnell von Ihrer Frau scheiden

Anleitung

Schritt 1

Die Scheidungsgeschwindigkeit von einem Ehegatten hängt davon ab, ob er der Scheidung zustimmt oder nicht und ob es gemeinsame minderjährige Kinder gibt. Wenn Sie sich also wirklich so schnell wie möglich von Ihrer Frau scheiden lassen möchten, sollten Sie mit ihr über die Scheidung sprechen, und Sie werden vielleicht eine allgemeine Einigung erzielen. Auch wenn der Ehepartner einer Scheidung nicht zustimmt, sparen Sie Zeit und Nerven, wenn Sie mit ihm abstimmen, wer welches Vermögen (falls kein Ehevertrag geschlossen wurde) und bei wem die Kinder bleiben (wenn überhaupt).

Schritt 2

Sofern beide Ehegatten der Scheidung zustimmen und keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben, können Sie sich ohne Gerichtsverfahren scheiden lassen, indem Sie beim Standesamt einen Scheidungsantrag stellen. Ein Scheidungsantrag wird von denjenigen gestellt, die sich scheiden lassen wollen, und der zweite Ehegatte unterschreibt den Antrag, und die Tatsache der Unterzeichnung (falls der Ehegatte seine Meinung ändert) wird von einem Notar erklärt. Einen Monat später wird eine Scheidungsurkunde ausgestellt und ein Scheidungsvermerk in den Pass eingetragen.

Schritt 3

Ist der Ehegatte gegen die Scheidung und haben die Ehegatten gemeinsame unvollkommene Kinder, wird die Ehe nur gerichtlich aufgelöst. In diesem Fall können Sie Zeit sparen: Stellen Sie sofort mit dem Scheidungsantrag einen Antrag auf Aufteilung des Vermögens und stellen Sie die Frage nach dem Wohnsitz der Kinder und der Unterhaltszahlung.

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