In unserem Land haben mehr als eine halbe Million Kinder keine Familie. Diese Zahl wächst jedes Jahr stetig, und die Fragen der Adoption waren und sind eine der dringendsten im sozialen Bereich.
Anleitung
Schritt 1
Das Familienrecht erkennt die Adoption als vorrangige Form der Unterbringung von Kindern zur Erziehung in einer Familie an, da in diesem Fall familiäre Bindungen zwischen dem Baby und denjenigen hergestellt werden, die nicht seine leiblichen Eltern sind. Die Rechte und Pflichten des adoptierten Kindes entsprechen in vollem Umfang den Rechten und Pflichten der eigenen Kinder. Inzwischen ist das Adoptionsverfahren selbst ziemlich kompliziert und mehrstufig. Zunächst müssen Sie wissen, wer und wie das Recht hat, Adoptiveltern zu werden.
Schritt 2
Per Gesetz können erwachsene Männer und Frauen, mit Ausnahme von handlungsunfähigen Personen, Adoptiveltern werden; diejenigen, denen die elterlichen Rechte entzogen (oder in diesen Rechten eingeschränkt) wurden; Personen ohne Einkommen, die dem Kind einen existenzsichernden Lohn bieten; diejenigen, die keinen festen Wohnsitz haben; Personen, die vorbestraft sind oder wegen schwerer Straftaten vorbestraft sind; diejenigen, deren Lebensbedingungen nicht den Standards entsprechen; Menschen, die an Tuberkulose und einigen anderen Krankheiten leiden. Ein Kind kann nicht nur von einem Ehepaar, sondern auch von Alleinstehenden adoptiert werden. Das gleiche Baby kann jedoch nicht von zwei Personen adoptiert werden, die nicht rechtmäßig verheiratet sind.
Schritt 3
Die erste Phase der Adoption beinhaltet die Sammlung eines Pakets von Dokumenten, um eine besondere Meinung zu der Möglichkeit dieser Bürger einzuholen, Adoptiveltern zu sein. Dieses Paket enthält eine kurze Autobiografie, eine Arbeitsbescheinigung, eine Kopie eines persönlichen Finanzkontos oder einer Wohnungseigentumsbescheinigung, eine Bescheinigung über keine Vorstrafen, ein ärztliches Gesundheitszeugnis, eine Kopie der Heiratsurkunde für ein Ehepaar, Dokumente, die die Übereinstimmung der Lebensbedingungen mit hygienischen und technischen Standards bestätigen.
Schritt 4
Die oben genannten Unterlagen werden zusammen mit einem Antrag auf die Möglichkeit der Adoptionsvermittlung von denjenigen, die es wünschen, bei der Vormundschafts- und Treuhandstelle am Wohnort eingereicht. Diese Funktionen werden entweder von der Exekutive der konstituierenden Einheit des Bundes oder von lokalen Selbstverwaltungsorganen wahrgenommen. Für die Einleitung des Adoptionsverfahrens ist auch eine Bescheinigung über die Ausbildung zur Elternschaft erforderlich. Sie kann durch eine spezielle Ausbildung bei den Vormundschaftsbehörden (den sogenannten Pflegeelternschulen) erworben werden.
Schritt 5
Nach Erhalt des Dokumentenpakets führt die Vormundschafts- und Treuhandstelle Verfahren zur Prüfung der Lebensumstände potenzieller Eltern durch und erstellt ein Sondergesetz. Anschließend wird ein Gutachten über die Möglichkeit der Antragsteller, Adoptiveltern zu sein, erstellt. Mit einem positiven Bescheid werden Bürger als Adoptivelternkandidaten registriert.