Scheidung: Vermögensaufteilung Zwischen Ehegatten

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Scheidung: Vermögensaufteilung Zwischen Ehegatten
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Anonim

Der Prozess der Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung ist mühsam und oft unangenehm. Leider ist auch nach mehreren Jahren (oder gar Jahrzehnten) des Zusammenlebens kein einziges Ehepaar gegen Scheidung versichert.

Scheidung: Vermögensaufteilung zwischen Ehegatten
Scheidung: Vermögensaufteilung zwischen Ehegatten

Welches Vermögen unterliegt der Teilung?

Nach dem Familiengesetzbuch der Russischen Föderation unterliegt jedes Vermögen, das ein Paar nach der Heirat erwirbt, im Falle einer Scheidung der Teilung. Die Vermögensaufteilung erfolgt zu gleichen Teilen für jeden der Ehegatten.

Das gemeinsam erworbene Eigentum umfasst:

  • Wertpapiere, Unternehmensanteile (sofern diese nach der Heirat entstanden), Bareinlagen (Einlagen), Investmentanteile.
  • Immobilien und bewegliches Vermögen, die von Ehegatten nach der Heirat erworben werden. Mit gemeinsamem Geld gekaufte Haushaltsgeräte, Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Autos, Schmuck und Möbelstücke unterliegen im Scheidungsfall der Teilung.
  • Geldentschädigung und Mittel zur Erziehung eines gemeinsamen Kindes.
  • Alle Einkünfte geschiedener Ehegatten aus kreativer oder intellektueller Tätigkeit, unternehmerische Einkünfte.

Wie teilt man Vermögen richtig auf?

Die beste Option für eine Scheidung wäre natürlich das Fehlen einer Güterteilung. Diese Möglichkeit ist möglich, wenn einer der Ehegatten die gemeinsam erworbenen Sachen freiwillig dem anderen Ehegatten überlässt. Wenn das Paar keine gegenseitigen Ansprüche auf das Vermögen hat, kann eine notarielle Vereinbarung erstellt werden, in der die im Besitz der Ehegatten verbleibenden beweglichen und unbeweglichen Sachen angegeben werden. Leider ist diese Option nicht immer möglich, daher ist es wichtig zu wissen, wie man das gemeinsame Eigentum richtig aufteilt?

Es kommt häufig vor, dass nach einiger Zeit Vermögensansprüche (auch nach Erstellung einer notariellen Beurkundung) von Ehegatten (oder einem Ehegatten) auftreten. In diesem Fall müssen Sie wissen, dass der Teilungsprozess eingeleitet werden kann, wenn nach der Scheidung noch keine drei Jahre vergangen sind.

Die Frage der gerichtlichen Vermögensaufteilung wird in äußerst kontroversen und schwierigen Situationen gelöst, in denen sich die Ehegatten nicht allein einigen können. In diesem Fall müssen Sie sich auf hohe Anwaltskosten und Rechtsstreitigkeiten einstellen.

Was darf bei einer Scheidung nicht geteilt werden?

Die Kategorie des gemeinsam erworbenen Vermögens umfasst nicht Sachen, die von einem der Ehegatten vor der Eheschließung geerbt (sowie Schenkungen) oder erworben wurden.

Aber auch in diesen Fällen kann es Ausnahmen geben. Zum Beispiel, wenn ein Wohngebäude (Wohnung) von einem der Ehegatten geerbt wurde und der zweite Ehegatte für sein eigenes Geld größere Reparaturen daran vorgenommen hat.

Das persönliche Vermögen jedes Ehegatten unterliegt nicht der Teilung. Sie können Schuhe, Kleidung, Körperpflegeartikel, Mobiltelefone im Allgemeinen nicht teilen - alles, was mit der individuellen Nutzung zu tun hat.

Die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall hat in jedem Fall ihre eigenen Nuancen, aber alle Familienstreitigkeiten müssen im gesetzlichen Rahmen beigelegt werden – vor Gericht.

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