Jede voll geschäftsfähige Person kann ein Testament aufsetzen. Nicht nur bestehende Immobilien können vererbt, sondern auch in Zukunft erworben werden. Daher ist zu prüfen, ob nach dem Tod nicht nur älterer Menschen, sondern auch junger Verwandter ein Testament vorliegt.
Es ist notwendig
- - Totenschein;
- - Reisepass, Geburtsurkunde und andere Dokumente, die die Beziehung zum Erblasser bestätigen;
- - eine Erklärung zur Eröffnung eines Erbschaftsverfahrens.
Anleitung
Schritt 1
Suchen Sie im Haus des Verstorbenen nach einem Testament
Ein notariell beglaubigtes Testament wird in 2 Ausfertigungen erstellt. Eine davon kann vom Erblasser behalten oder auf den/die Erben übertragen werden. Bevor Sie also feststellen, ob im Notariat ein Testament vorliegt, prüfen Sie die im Haus hinterlegten Unterlagen sorgfältig. Sie muss schriftlich und notariell abgestempelt sein.
Schritt 2
Wenden Sie sich an den Notar am Ort der Eintragung des Verstorbenen
Jede Person hat das Recht, bei jedem Notar, unabhängig vom Wohnort, eine Urkunde über die Erbübertragung zu erstellen. Daher könnte es sogar in einer anderen Stadt geschrieben worden sein. Besser ist jedoch die Chance, das Testament eines verstorbenen Angehörigen in einem Notariat am Ort seiner letzten Eintragung zu finden.
Schritt 3
Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein
Um das Testament des Verstorbenen zu finden, müssen Sie eine Sterbeurkunde und Dokumente zum Nachweis der Familienbeziehungen (Geburtsurkunden, Reisepässe, Heiratsurkunde usw.) vorlegen. Außerdem muss ein Notar eine Erklärung über die Eröffnung eines Erbfalls und über die Eintragung einer Erbschaft schreiben.
Schritt 4
Finden Sie heraus, ob es ein Testament in der Notarkammer gibt
Wenn Sie keine Zeit haben, alle in der Stadt verfügbaren Notariate zu durchsuchen, wenden Sie sich an die oben genannte Behörde. Die Notarkammer des Rechtsträgers der Russischen Föderation, in dem der Erblasser lebte, kann von allen Rechtsanwälten der Region Informationen über die abgeschlossenen notariellen Urkunden erhalten. Daher wird es einfacher sein, den Willen des Verstorbenen dadurch zu finden. Hier müssen Sie die gleichen Unterlagen wie beim Notar vorlegen. Wenn Sie sich in einer anderen Stadt befinden, dann senden Sie eine schriftliche Anfrage mit allen Unterlagen per Post. Je enger die familiäre Bindung zum Verstorbenen (Kinder, Ehegatte oder Eltern) ist, desto eher wird Ihr Antrag von der Notarkammer bewilligt.