So Erhalten Sie Mutterschaftsgeld

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So Erhalten Sie Mutterschaftsgeld
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Video: So Erhalten Sie Mutterschaftsgeld

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Anonim

Nach der Geburt und der Anmeldung des Kindes beim Standesamt haben die Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf eine Pauschale. Sie steht sowohl erwerbstätigen als auch nicht erwerbstätigen Staatsbürgern zu und wird am Arbeitsplatz bzw. von den Sozialversicherungsträgern bezahlt.

So erhalten Sie Mutterschaftsgeld
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Anweisungen

Schritt 1

Erwerbstätige Bürger für die Bestellung und Zahlung eines Pauschalbetrags bei der Geburt eines Kindes müssen bei der Arbeitsstelle einen Antrag stellen und folgende Unterlagen vorlegen: - Antrag auf Bestellung und Zahlung von Leistungen;

- Geburtsurkunde eines Kindes, die vom Standesamt ausgestellt wird;

- eine Bescheinigung vom Arbeitsort des anderen Elternteils, dass dieser keine Leistungen bezogen hat. Ist der zweite Elternteil nicht erwerbstätig, muss diese Bescheinigung bei der Sozialversicherungsbehörde eingeholt werden. Die Zahlungsfrist für diese Leistung beträgt 10 Tage ab dem Datum der Einreichung der entsprechenden Dokumente.

Schritt 2

Nichterwerbstätige Bürger für die Ernennung und Auszahlung von Leistungen bei der Geburt eines Kindes müssen sich an die Sozialschutzbehörde wenden und folgende Unterlagen vorlegen: - Antrag auf Ernennung und Auszahlung von Leistungen, in dem die Art der Überweisung angegeben werden muss Geldmittel (Bankkonto);

- Originale und Kopien der Reisepässe beider Elternteile;

- Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;

- Geburtsurkunde eines Kindes, die vom Standesamt ausgestellt wird;

- Kopien von Arbeitsbüchern oder anderen Dokumenten mit Angaben zum letzten Arbeitsort (Dienst, Studium);

- eine Bescheinigung über den Nichtbezug von Leistungen durch den anderen Elternteil, ausgestellt von der Sozialschutzbehörde am Wohnort. Wenn der zweite Elternteil erwerbstätig ist, wird diese Bescheinigung am Arbeitsort ausgestellt;

- einen Auszug aus der gerichtlichen Entscheidung über die Einrichtung der Vormundschaft für das Kind, eine Kopie der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung und eine Kopie der Vereinbarung über die Überstellung des Kindes in eine Pflegefamilie Dies gilt für Personen, die die Eltern ersetzen (Erziehungsberechtigte, Adoptiveltern, Adoptiveltern);

- für ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die sich vorübergehend auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhalten - eine Kopie der befristeten Aufenthaltserlaubnis zum 31. Dezember 2006.

Schritt 3

Alleinerziehende Mütter für die Ernennung und Zahlung einer einmaligen Leistung bei der Geburt eines Kindes müssen sich entweder an den Arbeitsplatz oder die Sozialversicherungsbehörden wenden und folgende Unterlagen vorlegen: - Antrag auf Ernennung und Zahlung von Leistungen;

- Geburtsurkunde eines Kindes, die vom Standesamt ausgestellt wird;

- eine vom Standesamt ausgestellte Bescheinigung über die Eintragung der Angaben zum Vater des Kindes in die Geburtsurkunde.

Schritt 4

Eine Pauschale bei der Geburt eines Kindes wird zugewiesen und ausgezahlt, wenn der Antrag nicht später als 6 Monate nach der Geburt des Kindes erfolgte. Die Höhe dieser Zulage im Jahr 2011 beträgt 11703, 13 Rubel. für jedes Kind. Die Höhe des Freibetrags unterliegt einer jährlichen Indexierung.

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