Diese Person ist noch so klein, aber sie ist bereits ein vollwertiges Mitglied Ihrer Familie und Bürger der Russischen Föderation. Das Baby wird bald seine ersten Dokumente haben. Außerdem muss es in einem Wohngebiet gemeldet sein. Wie kann man das machen?
Notwendig
- Bescheinigung vom Krankenhaus,
- Geburtsurkunde,
- Reisepässe der Eltern,
- eine Bescheinigung der Hausverwaltung (EIRTs), eine Stellungnahme.
Anweisungen
Schritt 1
Zunächst sollten die Eltern der Krümel eine Geburtsurkunde erhalten. Dazu sollten Mama oder Papa mit Reisepass zweier Elternteile und einer Bescheinigung der Entbindungsklinik in die nächstgelegene Abteilung des Standesamtes kommen. Für die Anmeldung in einer Wohnung reicht dies jedoch noch nicht aus. Bei der örtlichen Polizeidienststelle muss die Geburtsurkunde mit dem Hinweis auf die Staatsangehörigkeit abgestempelt und die Daten des Kindes in den Reisepass der Eltern eingetragen werden. Hierfür werden entsprechend die Reisepässe der Eltern (Originale und Kopien, inkl. Seiten mit Angaben zur jeweiligen Anmeldung) und die Geburtsurkunde des Kindes (ebenfalls Original und Kopie) benötigt.
Schritt 2
Als nächstes müssen Mama und Papa entscheiden, wo das Kind angemeldet werden soll. Zusammenlebende Ehegatten, die jedoch in unterschiedlichen Wohnungen gemeldet sind, sind mittlerweile keine Seltenheit (z. Meistens wird das Baby am Registrierungsort des Vaters registriert. In diesem Fall benötigen Sie eine Bescheinigung der Hausverwaltung oder EIRTS (Einheitliche Auskunfts- und Abrechnungsstelle), zu der die Wohnung des Ehegatten gehört. Die Bescheinigung bestätigt, dass das Kind nicht bei der Mutter angemeldet ist.
Schritt 3
Eine abgestempelte Geburtsurkunde und eine Bescheinigung über die fehlende Registrierung sollten zu Ihrer Hausverwaltung oder dem EIRC des Gebiets gebracht werden. Neben der Geburtsurkunde des Kindes und der Urkunde sollten Mama und Papa der Hausverwaltung Pässe und ein Hausbuch zur Verfügung stellen. Manchmal wird auch empfohlen, die Stromrechnungen des letzten Monats mitzubringen. Bereits in der Hausverwaltung ist es notwendig, einen Antrag auf Registrierung des Babys zu schreiben.