Die Ummeldung einer Wohnung oder eines Wohnanteils für ein Kind wird seit Januar 2006 durch die Abschaffung der Schenkungssteuer vereinfacht. Insofern ist es einfacher und kostengünstiger, durch eine Spende eine Wohnung für ein Kind neu anzumelden. Trotzdem ist das Rückmeldeverfahren selbst ziemlich kompliziert, da es viel Zeit in Anspruch nimmt.
Anleitung
Schritt 1
Um eine Wohnung oder Wohngemeinschaft für ein erwachsenes Kind neu anzumelden, müssen Sie zunächst ein Paket mit den erforderlichen Unterlagen zusammenstellen, nämlich:
• Eigentumsbescheinigung der Wohnung;
• Privatisierungsvertrag oder Kauf- und Verkaufsvertrag;
• Bescheinigung des BTI über den Schätzwert der Wohnung;
• eine Bescheinigung des Finanzamtes, falls die neu zu vergebende Wohnung zuvor durch Erbschaft oder Schenkungsvertrag auf den Eigentümer übergegangen ist;
• Auszug aus dem persönlichen Konto;
• Bescheinigung über die Familienzusammensetzung;
• Schuldenfreiheitsbescheinigung für Versorgungsunternehmen.
Schritt 2
Für den Fall, dass in der Wohnung zuvor eine Sanierung durchgeführt wurde, müssen Unterlagen der Wohnungsbaugesellschaft vorgelegt werden, die die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Sanierung bestätigen. Wenn die in der Wohnung vorgenommene Sanierung nicht legalisiert wird, wird die Sammlung von Dokumenten schwieriger. In diesem Fall ist es notwendig, sich an die Wohnungsorganisation zu wenden, um die Sanierung in der Wohnung entsprechend zu arrangieren.
Schritt 3
Nachdem das gesamte Dokumentenpaket gesammelt wurde, müssen Sie sich an einen Notar wenden, um einen Spendenvertrag zu erstellen. Bei der Erstellung eines Schenkungsvertrages müssen der Wohnungseigentümer und das Kind, auf das die Wohnung umgemeldet wird, anwesend sein.
Schritt 4
Ein Dokumentenpaket und ein notariell unterzeichneter Schenkungsvertrag werden zur Registrierung bei der Abteilung des Föderalen Meldedienstes am Ort der Wohnungsrückmeldung eingereicht, um das Eigentum des Kindes zu legalisieren.
Schritt 5
Wird die Wohnung für ein minderjähriges Kind neu vergeben, muss dem oben genannten Dokumentenpaket eine Vollmacht des Kindes selbst zur Annahme des Geschenks beigefügt werden. Da das Kind jedoch minderjährig ist und es selbst nicht berechtigt ist, eine solche Vollmacht zu erteilen, können nahe Verwandte, beispielsweise eine Großmutter, dies für ihn tun. Dementsprechend wird die Großmutter das Verfahren zur Wohnungsrückmeldung für ein minderjähriges Kind fortsetzen und die Wohnung im Namen des Kindes als Geschenk annehmen.
Schritt 6
Im Falle, dass die Wohnung von zwei Ehegatten gemeinsam gehört wird, ist für die Ummeldung der Wohnung oder des Wohnanteils für das Kind die Zustimmung eines der Ehegatten erforderlich.