Erbschaft Eines Ehelichen Anteils An Einer Wohnung

Erbschaft Eines Ehelichen Anteils An Einer Wohnung
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Video: Erbschaft Eines Ehelichen Anteils An Einer Wohnung

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Anonim

Um nach dem Tod eines Ehepartners ein Erbrecht an einer Wohngemeinschaft zu erwerben, ist es erforderlich, ein Dokumentenpaket vorzubereiten, einen Notar am Standort der Wohnung zu kontaktieren und schließlich das Eigentum an der Wohnung zu formalisieren.

Erbschaft eines ehelichen Anteils an einer Wohnung
Erbschaft eines ehelichen Anteils an einer Wohnung

Bei der Erbschaft einer Wohnung, die im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten steht, wird ein Notar am Standort dieser Wohnung mit drei Anträgen kontaktiert: für die Ausstellung einer Eigentumsbescheinigung über einen Anteil an der Wohnung, für die Annahme einer Erbschaft (innerhalb von sechs Monaten nach der Todestag des Erblassers) und Ausstellung eines Erbscheins.

Im Antrag auf Ausstellung einer Eigentumsbescheinigung für einen Anteil an einer Wohnung werden daher die Merkmale, Kosten, Lage und Katasternummer der Wohnung unter Bezugnahme auf die entsprechenden Dokumente angegeben. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt sein Anteil im Todesfall eines der Ehegatten die Hälfte der Wohnungsfläche.

Der Antrag auf Annahme der Erbschaft ist erforderlich, um sich während der Nachlassöffnungszeit (sechs Monate) als Erbe erster Priorität zu erklären.

Ein Antrag auf Ausstellung einer Erbrechtsbescheinigung kann jederzeit gestellt werden, der Notar kann jedoch erst nach sechs Monaten den Anteil des Erblassers ermitteln und eine Bescheinigung ausstellen.

Zu den Unterlagen, die für die Erbschaft einer gemeinsamen Wohnung der Ehegatten erforderlich sind, gehören: Sterbeurkunde des Erblassers, Heiratsurkunde, Wohnsitzbescheinigung des Erblassers zur Bestätigung der Erbschaftseröffnung, Wohnungskauf- und -verkaufsvertrag, Eigentumsurkunde (mit Angabe Aktien), Katasterpass, Bescheinigung des BTI über den Schätzwert der Wohnung, Auszug aus dem einheitlichen Staatsregister, Bescheinigung von Rosreestr, Reisepass.

Um den Eigentumsanteil an einer Wohnung zu registrieren, müssen Sie sich mit Bescheinigungen über das Teil- und Erbrecht an die Gebietsabteilung des Föderalen Dienstes für staatliche Registrierung, Kataster und Kartographie (Rosreestr) wenden. Bei dieser Behörde ist ein Antrag auf staatliche Registrierung des Wohnungseigentums zu stellen.

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