Wenn Eltern sich entscheiden, auszuziehen, stellt sich immer die Frage, bei wem das Kind nach der Scheidung bleiben wird. Die Eltern können dieses Problem selbst lösen, indem sie eine gütliche Einigung schließen. Im Falle einer strittigen Situation entscheidet das Amtsgericht.
Anleitung
Schritt 1
Für die Klageerhebung ist es notwendig, einen Scheidungsantrag zu stellen und den Wohnort des Kindes zu bestimmen. Außerdem soll die Klägerin eine Frau sein. In der Klage müssen Sie begründen, warum das Kind bei Ihnen bleiben soll und nicht beim Vater, der Beklagte sein wird. Es ist gut, wenn der Beklagte in derselben Stadt wie der Kläger wohnt, da der Fall am Wohnort des Beklagten behandelt wird.
Schritt 2
Kommen Sie im Vorgespräch nicht zu einer gemeinsamen Meinung mit dem Angeklagten, werden Sie gebeten, Ihre Position vor Gericht zu beweisen. Sie müssen Ihre gegenseitige Zuneigung zu Ihrem Kind nachweisen. Als Beweismittel können Sie Zeugenaussagen, Fotos, Eintrittskarten (z. B. ins Kino oder zu Sehenswürdigkeiten), Videoaufnahmen anbieten.
Schritt 3
In einem Sonderfall ist ein Gespräch zwischen einem Psychologen und einem Kind möglich, auf dessen Grundlage Rückschlüsse gezogen werden, mit wem es leben möchte. Versuchen Sie dies zu vermeiden, da dies eine zusätzliche Herausforderung für Ihr Kind darstellt.
Schritt 4
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie für das Kind sorgen können. Dazu werden Unterlagen zum Wohnungseigentum (oder eine Kopie des Mietvertrags), eine Beschreibung des Arbeitsplatzes, eine Einkommensbescheinigung vorgelegt. Gegebenenfalls kann ein Wohnungsbesichtigungsbericht verlangt werden, der vom Vormundschaftsamt erstellt wird. Aus dem Gesetz muss hervorgehen, dass Sie über alle notwendigen Lebensbedingungen verfügen, um das Kind zu unterstützen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Gericht über die Bestimmung des Wohnsitzes des Kindes.