Erbschaftsstreitigkeiten sind in der Gerichtspraxis eines jeden Staates am häufigsten. Welche gesetzlichen Formen der Vermögensaufteilung gibt es und wie geht man ein Erbe ein?
Anweisungen
Schritt 1
Informieren Sie sich über alle Umstände, unter denen Sie und Ihre Familienangehörigen erben müssen. Erkundigen Sie sich beim Notar, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, welcher Anteil Ihnen zusteht und für welche Liegenschaft Sie eine Urkunde ausstellen müssen.
Schritt 2
Wenn ein Testament existiert, prüfen Sie, ob es die den Erben zugeteilten Anteile enthält. Liegt kein direkter Hinweis vor, erfolgt die Aufteilung des Vermögens des Verstorbenen zu gleichen Teilen auf alle Erben, jedoch erst nach Zuteilung der Pflichtanteile (an behinderte Eltern und Ehegatten, minderjährige Kinder und sonstige unterhaltsberechtigte Personen). Ihnen wird mindestens die Hälfte des Anteils geschuldet, den sie bei einer gesetzlichen Erbschaft erhalten hätten.
Schritt 3
Wenn Sie feststellen, dass der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, gehen Sie gemäß der Reihenfolge eine gesetzliche Erbschaft ein. Wenn Sie Erbe der 1. Stufe sind, zu der auch der Ehepartner, die Eltern oder die Kinder des Verstorbenen gehören, müssen Sie laut Gesetz gleiche Anteile am teilbaren oder unteilbaren Vermögen erhalten. Unteilbares Eigentum (Haus, Wohnung, Grundstück, Auto) kann verkauft werden, und der dafür erhaltene Betrag wird zu gleichen Teilen auf alle bestehenden gesetzlichen Erben (einschließlich unvollständiger Eltern oder Kinder) aufgeteilt. Der Wert einer Immobilie wird nach ihrem Verkehrswert bestimmt. Wenn Streitigkeiten während der Aufteilung von Immobilien oder der dafür erhaltenen Geldsumme auftreten, gehen Sie vor Gericht.
Schritt 4
Für den Fall, dass Sie die unteilbare Sache vor dem Tod des Erblassers dauerhaft genutzt haben, haben Sie ein vorrangiges Recht daran gegenüber anderen Erben, die zuvor nicht zur Nutzung berechtigt waren. Bitte beachten Sie: Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von 3 Jahren ab Eröffnung des Erbfalls beim Notar ausgeübt werden.
Schritt 5
Wenden Sie sich spätestens 6 Monate nach dem Todesdatum des Erblassers an einen Notar (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Erblassers), um ein Erbschaftsverfahren zu eröffnen. Werden innerhalb von 6 Monaten keine weiteren Erben festgestellt, erhalten Sie eine Erbschaftsbescheinigung.
Schritt 6
Wenn Sie feststellen, dass die Erbschaft unteilbares Vermögen umfasst, melden Sie Ihr Eigentum anhand der Ihnen ausgestellten Bescheinigung beim Bundesamt für Registrierung an. Die in Geldbeträgen berechnete Erbschaft können Sie bei der zuständigen Bank erhalten, indem Sie dort einen Notar beantragen und nach Erhalt des Antrags eine Urkunde vorlegen.